Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2013 wurde am 10.02.2015 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 10.11.2015
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind wie folgt entstanden:
Ergebnishaushalt
Budget |
Üpl./apl. |
0 Verwaltungsvorstand |
7.176,84 |
4 Bürgerservice |
2.021,58 |
61200 sonst. allgem.
Finanzwirtschaft |
2.029,56 |
Die Überschreitung im Budget 0 ist durch einen erhöhten Nachschuss an die
VERDO GmbH entstanden. Der überplanmäßigen Aufwendung hat der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am 12.12.2013 zugestimmt.
Im Budget 4 ist die Überschreitung durch die Durchführung der Märkte,
insbesondere durch Strom-und Geschäftsaufwendungen entstanden. Diese
Überschreitung liegt im Bereich der Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde
genehmigt.
Im Budget 6120 mussten mehr Zinsen für
Investitionskredite durch die Neuaufnahme Anfang 2013 aufgewendet
werden. Diese Überschreitung liegt im Bereich der Zuständigkeit des
Stadtdirektors und wurde genehmigt.
Im investiven Bereich kam es zu folgender Überschreitung:
Investitionen:
Haushaltsansatz und –reste: 1.114.190,70
Euro
Ausgaben und neue Reste: 1.117.819,64
Euro
Überschreitung: 3.628,94 Euro
Diese Überschreitung liegt im Bereich der
Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde genehmigt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
angesichts des fünften in Folge
erwirtschafteten Jahresfehlbetrages und eines, wenn auch gegenüber dem Vorjahr
verminderten Bedarfs an Liquiditätskrediten, als weiterhin tendenziell
angespannt zu bezeichnen. Positiv anzumerken ist hierbei allerdings eine
erneute Verringerung des Jahresfehlbetrages.
Der Jahresabschluss entspricht den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden
eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine
Anlagen:
- Rechenschaftsbericht
2013
- Prüfbericht
2013
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2013 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Die Defizite aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 12.330,35 Euro und aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von
8.501,62 Euro werden in das Folgejahr vorgetragen.