Betreff
Jahresabschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.12.2013 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
2/0575/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2013 wurde am 10.02.2015 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 10.11.2015 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Überplanmäßige Aufwendungen sind wie folgt entstanden:

 

Ergebnishaushalt

 

Budget

Üpl./apl.

0 Verwaltungsvorstand

7.176,84

4 Bürgerservice

2.021,58

61200 sonst. allgem. Finanzwirtschaft

2.029,56

 

Die Überschreitung im Budget 0 ist durch einen erhöhten Nachschuss an die VERDO GmbH entstanden. Der überplanmäßigen Aufwendung hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am 12.12.2013 zugestimmt.

Im Budget 4 ist die Überschreitung durch die Durchführung der Märkte, insbesondere durch Strom-und Geschäftsaufwendungen entstanden. Diese Überschreitung liegt im Bereich der Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

Im Budget 6120 mussten mehr Zinsen für  Investitionskredite durch die Neuaufnahme Anfang 2013 aufgewendet werden. Diese Überschreitung liegt im Bereich der Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

 

Im investiven Bereich kam es zu folgender Überschreitung:

 

Investitionen:

Haushaltsansatz und –reste:     1.114.190,70 Euro

Ausgaben und neue Reste:        1.117.819,64 Euro

Überschreitung:                                                3.628,94 Euro

 

Diese Überschreitung liegt im Bereich der Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

 

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, angesichts des fünften  in Folge erwirtschafteten Jahresfehlbetrages und eines, wenn auch gegenüber dem Vorjahr verminderten Bedarfs an Liquiditätskrediten, als weiterhin tendenziell angespannt zu bezeichnen. Positiv anzumerken ist hierbei allerdings eine erneute Verringerung des Jahresfehlbetrages.

 Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Keine

 

Anlagen:

 

  • Rechenschaftsbericht 2013
  • Prüfbericht 2013

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Die Defizite aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 12.330,35 Euro und aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.501,62 Euro werden in das Folgejahr vorgetragen.