Sachverhalt:
Siehe anliegenden
Antrag der Gruppe Hitzacker.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus dem Auszug der
Niederschrift vom 12.09.2002 des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) ist
ersichtlich, dass der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst hat:
„Der Stadtrat
beschließt einstimmig, sobald die Erklärung der Han Hitzacker GmbH vorliegt,
der Entwidmung des Parkplatzes „Techters Wiese“ zuzustimmen.“
Daraufhin wurde
umgehend durch die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH schriftlich am 23.09.2002
erklärt, dass bis zum Baubeginn die Fläche als Parkplatz zur Verfügung steht.
Mit dem Beschluss
hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) deutlich gemacht, dass die Entwidmung
gewollt ist und somit hat die Verwaltung nach Vorlage der Erklärung durch die
Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH, diesen Beschluss entsprechend umgesetzt.
Dieses ist auch in
der letzten Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 16.12.2015 durch RH
Zühlke bestätigt worden.
Auch die
Planfeststellung für den Hafen stellt fest, dass der Parkplatz entwidmet ist.
Sollte weiterhin
die Auffassung vertreten werden, dass der Parkplatz ein gewidmeter öffentlicher
Parkplatz ist, dann obliegen alle anfallenden Kosten der Stadt Hitzacker
(Elbe). Dementsprechend könnte die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH ggfs. einen
Rückforderungsanspruch an die Stadt Hitzacker (Elbe) der Kosten für die letzten
Jahre haben.
Beschlussvorschlag: