Sachverhalt:
Frau Ines Keil und
Herr Holger Seipelt haben anliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
Rotdornweg West gestellt.
Auf dem 801 m²
großen Grundstück planen die beiden den Bau eines barrierefreien,
altengerechten Wohnhauses. Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 ist der geplante Bau in eingeschossiger Bauweise
nicht realisierbar.
Gemäß der Baunutzungsverordnung
ist die Obergrenze der GRZ von 0,4 für
allgemeine Wohngebiete festgelegt, sodass eine Erhöhung problemlos möglich ist.
Die Erhöhung der
GRZ, in Hinblick auf die sich verändernde Bauweise aufgrund des demografischen
Wandels, ist durchaus sinnvoll.
Das
Änderungsverfahren kann gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Rotdornweg West ein.
b) Zur Übernahme der Planungskosten wird mit
den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.