Sachverhalt:
Für das Projekt
„Sanierung- und Umbaumaßnahmen für das soziokulturelle Zentrum Café
Grenzbereiche“ wurde in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 26.04.2012
zur Kofinanzierung der Landes- und EU-Mittel eine Förderung in Höhe von 3.000
Euro gewährt. Die Förderung erfolgte aus den EU-Leader-Kofinanzierungsmitteln
der Samtgemeinde.
Die Maßnahme ist abgeschlossen
und die Vor-Ort-Besichtigung hat ergeben, dass die Umsetzung so weit in Ordnung
war. Jedoch haben sich Mängel bei der Vergabe der einzelnen Aufträge ergeben.
Der Verein teilte der Samtgemeinde mit Schreiben vom 31.07.2015 mit, dass der
Förderantrag für die EU-Mittel zurückgezogen wurde. Die Prüfung hinsichtlich
des weiteren Anspruchs auf Landesmittel wird derzeit noch geprüft.
Aus Sicht der
Verwaltung ist der Zweck der Förderung, nämlich die Sanierung und der Umbau des
Foyers, der Toiletten, des Musiksaals sowie des Backstage-Bereiches, erfüllt,
so dass eine Rückforderung der Mittel nicht zwangsläufig gegeben ist, auch vor
dem Hintergrund, dass die Prüfung der Landesmittel noch aussteht.
Beschlussvorschlag:
Der Zuschuss in
Höhe von 3.000 Euro wird vom Kulturverein Platenlaase e.V. nicht
zurückgefordert.