Sachverhalt:
Am 14.10.15 fand in
der Samtgemeindeverwaltung ein Treffen zwischen Verwaltungsvorstand und
verschiedenen Fachdiensten statt, mit dem
Ziel die angemeldeten Investitionsbedarfe, den Kreditbedarf sowie die
Umsetzung in den kommenden Jahren zu klären.
Aus dem
Kommunalinvestitionspaket stehen der Samtgemeinde Elbtalaue 1.063.860,92 € zu,
Voraussetzung für die Förderung sind Eigenmittel in Höhe von 79.848,23 €.
Maßnahmen aus
dieser Förderung müssen bis zum 31.12.2018 vollständig abgenommen werden.
.
Aufgrund der Höhe
der Kosten, die für eine Sanierung und/oder Neubau der Grundschule in Hitzacker
(Elbe) kalkuliert worden sind, macht die Bereitstellung dieser Mittel für diese
Maßnahme keinen Sinn, da eine weitere Förderung in diesem Fall ausgeschlossen
wäre.
In der Sitzung des
Schulausschusses am 14.4.2015 wurde die Idee einer „Bildungslandschaft Gusborn“
vorgestellt. Der Ausschuss hat sich einstimmig für die Weiterentwicklung dieses
Projektes ausgesprochen, deren Ziel es ist, künftig Betreuung und Bildung an
einem Standort anzubieten und sich sonstigen Dritten (Vereinen, Sportgruppen,
Seniorentreff etc.) zu öffnen.
Im laufenden
Prozess des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden“ sollten zunächst
Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte geschaffen werden. Zudem hat auch die
Grundschule einen Bedarf für Betreuung, Besprechung, Bewegung angemeldet, die
Räumlichkeiten im Keller der Schule sind dafür ungeeignet.
Die Möglichkeiten
der Nutzung des ehemaligen Schulleitergebäude sind aufgrund Vorgaben für
Inklusion und Brandschutz eingeschränkt, sodass letztlich ein Neubau/Anbau für
KiTa und Schule sowohl in energetischer Sicht als auch unter Betrachtung der
Inklusion deutliche Vorteile bietet.
Im laufenden
Prozess des Programms „Kleinere Städte
und Gemeinden“ wird deutlich, dass die Fördermöglichkeiten im Land
Niedersachsen eher gering zu sehen sind, sodass die Verwaltung vorschlägt, die
gesamten Mittel aus dem Programm am Standort Gusborn für den Neubau/Anbau von
Räumen für eine Kindertagesstätte und den Grundschulbetrieb zur Verfügung
stellt.
Hinsichtlich der
Finanzierung der Kindertagesstätte werden Gespräche mit Landkreis und Gemeinde
Gusborn zu führen sein.
Am 05.10.2015 wurde
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
ein Sanierungsprogramm für kommunale Einrichtungen aufgelegt. In Ausnahmefällen
kann auch ein Neubau gefördert werden, sofern dies im Vergleich zur Sanierung
die wirtschaftlichere Variante ist. Dies gilt es zu belegen.
Förderfähig sind
größere Projekte, die eine besondere Wirkung für soziale Integration vor Ort
haben und/oder die in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes
beitragen.
Das Projekt
Grundschule Hitzacker kann in vielen Punkten die Kriterien des Programms
erfüllen, sodass eine Antragstellung in Frage kommt.
Ersatzneubauten
sind förderfähig, sofern dies im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere
Variante ist. Aufgrund der Differenz zwischen den Kosten für Sanierung plus
Um-/Anbau und eines kompletten Neubaus gilt es hier die Wirtschaftlichkeit
eines Neubaus besonders hervorzuheben.
Wie bereits im
Schulausschuss am 12.10.15 durch Herrn Rüdiger Schulz vorgestellt, sind
Einsparungen bei Energie- und Unterhaltungskosten bei einem Neubau teils
bereits berechnet bzw. werden jetzt dargestellt.
Vorteile eines Neubaus
- Energetisch besser als Sanierung
- Reduzierung von Außenflächen, Vermeidung
weiter Laufwege
- Kein Umzug/Auslagerung während der Bauphase
- Keine Containerlösung erforderlich
- Neubau auf vorhandenem Grundstück möglich
- Schulbetrieb kann ohne Einschränkungen weitergehen
Insbesondere die
Kosten einer Containerlösung für die zwischenzeitliche Unterbringung der Schule
bei einer Sanierung, dürften sich bei der derzeitigen Unterbringungsnot der
Flüchtlinge deutlich erhöhen. Sofern Container derzeit überhaupt für
anderweitige Nutzungen zur Verfügung stehen.
Die Antragstellung
muss bis zum 13.11.15 erfolgen.
Der Bundesanteil
der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 4 Mio. Euro liegen, der Anteil
der Kommunen bei 55 v.H., bei einer Haushaltsnotlage bei 10 v.H.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Antragstellung vorzunehmen. Die Maßnahme soll im Planungsjahr
2017 veranschlagt werden, mit Vorplanungen wird im HH-Jahr 2016 begonnen, die
Maßnahme muss im Jahr 2018 umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt
a) die Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in
Höhe von 1.143.709,15 € werden im Haushaltsjahr 2016 am Grundschulstandort
Gusborn investiert
b) für den Neubau der Grundschule Hitzacker
werden Mittel aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt, die Maßnahme wird im
Planungsjahr 2017 veranschlagt.