Sachverhalt:
Bei der Fläche
handelt es sich um eine ehemalige Sandentnahmestelle. Wahrscheinlich entstanden
die Eigentumsanteile in früheren Zeiten durch die Sandentnahmerechte für die
einzelnen Eigentümer.
Um geordnete
Grundstücksverhältnisse herzustellen, wurde das in der Anlage näher bezeichnete
Verfahren als das Sinnvollste erachtet.
Die Deichfläche,
Flurstück 126/3 muss beispielsweise dem Dannenberger Deichverband (DDV)
gehören, da es sich um den Jeetzeldeich handelt.
Eigentümer zu je
einem sechstel an der in der Anlage als ‚Gemeinschaftseigentum‘ bezeichneten
Flächen sind:
- Die
Stadt Dannenberg (Elbe)
- Der
Realverband Seerau
- Der
Realverband Nienwedel
- Der
Realverband Grabau
- Der
Realverband Predöhlsau und
- Der
Realverband Dannenberg (Elbe)
Die bei der
Samtgemeinde Elbtalaue verbleibenden Flächen werden als Ausgleichsmaßnahmen für
Land und Naturschutzmaßnahmen im Zuge des Notdeichneubaues in Neu Darchau
erworben.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue erwirbt die in der Anlage näher aufgeführten Grundstücke bzw. Anteile
an Grundstücken zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,10 € je m² von verschiedenen
Eigentümern und trägt die anteiligen Vertragskosten.