Betreff
Erwerb von Ausgleichsflächen
Vorlage
31/0423/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Sandentnahmestelle. Wahrscheinlich entstanden die Eigentumsanteile in früheren Zeiten durch die Sandentnahmerechte für die einzelnen Eigentümer.

Um geordnete Grundstücksverhältnisse herzustellen, wurde das in der Anlage näher bezeichnete Verfahren als das Sinnvollste erachtet.

Die Deichfläche, Flurstück 126/3 muss beispielsweise dem Dannenberger Deichverband (DDV) gehören, da es sich um den Jeetzeldeich handelt.

Eigentümer zu je einem sechstel an der in der Anlage als ‚Gemeinschaftseigentum‘ bezeichneten Flächen sind:

  1. Die Stadt Dannenberg (Elbe)
  2. Der Realverband Seerau
  3. Der Realverband Nienwedel
  4. Der Realverband Grabau
  5. Der Realverband Predöhlsau und
  6. Der Realverband Dannenberg (Elbe)

 

Die bei der Samtgemeinde Elbtalaue verbleibenden Flächen werden als Ausgleichsmaßnahmen für Land und Naturschutzmaßnahmen im Zuge des Notdeichneubaues in Neu Darchau erworben.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue erwirbt die in der Anlage näher aufgeführten Grundstücke bzw. Anteile an Grundstücken zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,10 € je m² von verschiedenen Eigentümern und trägt die anteiligen Vertragskosten.