Sachverhalt:
Auf den Sachverhalt
der Beschlussvorlage 30/0238/2015 wird verwiesen.
Aufgrund der o.g.
Beschlussfassung hat am 14.07.2015 ein Gespräch zwischen dem Gemeinderat und
der Samtgemeindeverwaltung stattgefunden.
Konsens dieses
Gesprächs war, dass die Gemeinde Karwitz grundsätzlich bereit ist die
Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergie an dem Standort in Dragahn zu
fördern.
Hierzu ist im
Vorwege die Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue
erforderlich, welche von der Gemeinde Karwitz beantragt werden muss.
Mit den
erarbeiteten Unterlagen der Flächennutzungsplanänderung der SG Elbtalaue kann
ein Antrag auf Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes begründet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Karwitz beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des
Flächennutzungsplans für das Gebiet des Sondergebiets Munitionszerlegung
Dragahn.