Betreff
Bebauungsplans "4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung" - 7. Änderung; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0375/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 19.05.2015 beschlossen ein Änderungs- bzw. Aufstellungsverfahren für die Bauleitplanung im Bereich Mühlentor / Querdeich durchzuführen. (Sachverhalt siehe Vorlage 30/0156/2015 und 30/0160/2015)

Für den Bereich ist es u.a. vorgesehen Flächen für großflächigen Einzelhandel auszuweisen.

 

Parallel zu dieser Bauleitplanung ist ein Abweichungsverfahren von den Zielen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzuleiten..

In Hinblick auf den positiven Ausgang des Abweichungsverfahrens ist es notwendig, dass sich der Gesamtanteil der ausgewiesenen Verkaufsflächen für großflächigen Einzelhandel in der Stadt Dannenberg nicht vermehrt.

 

Der Bereich des EDEKA-Marktes im Develangring ist als Kerngebietsfläche (MK)  im Bebauungsplan „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung“ festgesetzt. In Kerngebieten ist eine Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben grundsätzlich zulässig, sodass für diese Fläche eine Umwandlung in ein Mischgebiet (MI) vorgesehen ist.

Mit der Festsetzung MI ist, bei einer späteren Umnutzung der Immobilie, großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen.

 

In einem MI sind folgende Nutzungen zulässig:

 

Auszug aus § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

 

1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

(2) Zulässig sind

1.            Wohngebäude,

2.            Geschäfts- und Bürogebäude,

3.            Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

4.            sonstige Gewerbebetriebe,

5.            Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

6.            Gartenbaubetriebe,

7.            Tankstellen,

8.            Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.

 

Darüberhinaus hat die Baugenehmigung des bestehenden EDEKA-Marktes Bestandsschutz.

 

Die Bebauungsplanänderung soll als textliche Änderung durchgeführt werden und soll sich vorerst die auf Umwandlung der baulichen Nutzung beziehen.

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des EDEKA-Marktes gem. anliegendem Luftbild.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Änderungsverfahren für die 7. Änderung des Bebauungsplans „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung" wird für den Bereich des Plangebietes eingeleitet.