Betreff
Windpark Zernien - Sellien; Städtebaulicher Vertrag mit der Windpark Zernien UG & Co. KG
Vorlage
30/0370/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Unter Vorbehalt der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sowie der behördlichen Genehmigungen beabsichtigt die Windpark Zernien UG & Co. KG die Errichtung eines Windparks westlich des Ortsteils Sellien.

Für die Errichtung des Windparks ist u.a. auch die Nutzung von öffentlichen Flächen, welche sich im Eigentum der Gemeinde Zernien befinden, notwendig.

Für die Nutzung, welche im Besonderen die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung und ggf. den Austausch von Zuwegungen, Anschlussleitungen, Kranstellflächen und Nebenanlagen beinhaltet, soll der in der Anlage I beigefügte städtebauliche Vertrag geschlossen werden.

 

In einer internen Informationsveranstaltung am 19.08.2015 ist der Vertrag den Ratsmitgliedern erläutert worden. Aus dieser Veranstaltung hat sich ein zu ändernder Vertragsbestandteil ergeben, der unter dem Beschlussvorschlag a) aufgeführt ist.

 

Der weitere Sachverhalt wird in der Sitzung durch den Bürgermeister vorgetragen.  

 

 

Beschlussvorschlag:

a)    Der § 7 Nutzungsentgelt - Nr.1.5.des städtebaulichen Vertrages wird wie folgt geändert:

„Recht, Kabel oder Leitungstrassen zu verlegen: jährlich 0,20 € je laufenden Meter Trasse. Werden mehrere Kabel in einem einzigen Kabelschacht verlegt, zählen diese abrechnungstechnisch wie ein Kabel.“

 

b)           Die Gemeinde Zernien schließt mit der Windpark UG & Co. KG den in der Anlage I beigefügten städtebaulichen Vertrag.