Sachverhalt:
Unter
Vorbehalt der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sowie der behördlichen
Genehmigungen beabsichtigt die Windpark Zernien UG & Co. KG die Errichtung
eines Windparks westlich des Ortsteils Sellien.
Für die
Errichtung des Windparks ist u.a. auch die Nutzung von öffentlichen Flächen,
welche sich im Eigentum der Gemeinde Zernien befinden, notwendig.
Für die
Nutzung, welche im Besonderen die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung
und ggf. den Austausch von Zuwegungen, Anschlussleitungen, Kranstellflächen und
Nebenanlagen beinhaltet, soll der in der Anlage I beigefügte städtebauliche
Vertrag geschlossen werden.
In
einer internen Informationsveranstaltung am 19.08.2015 ist der Vertrag den
Ratsmitgliedern erläutert worden. Aus dieser Veranstaltung hat sich ein zu
ändernder Vertragsbestandteil ergeben, der unter dem Beschlussvorschlag a)
aufgeführt ist.
Der
weitere Sachverhalt wird in der Sitzung durch den Bürgermeister
vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
a) Der § 7 Nutzungsentgelt - Nr.1.5.des städtebaulichen Vertrages
wird wie folgt geändert:
„Recht, Kabel oder Leitungstrassen zu verlegen: jährlich
0,20 € je laufenden Meter Trasse. Werden mehrere Kabel in einem einzigen
Kabelschacht verlegt, zählen diese abrechnungstechnisch wie ein Kabel.“
b) Die Gemeinde Zernien schließt mit der Windpark UG &
Co. KG den in der Anlage I beigefügten städtebaulichen Vertrag.