Sachverhalt:
Unter Vorbehalt der
gesetzlichen Rahmenbedingungen, sowie der behördlichen Genehmigungen
beabsichtigt die Windpark Zernien UG & Co. KG die Errichtung eines
Windparks südlich des Ortsteils Glieneitz.
Für die Errichtung
des Windparks ist u.a. auch die Nutzung von öffentlichen Flächen, welche sich
im Eigentum der Gemeinde Zernien befinden, notwendig.
Für die Nutzung,
welche im Besonderen die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung und ggf.
den Austausch von Zuwegungen, Anschlussleitungen, Kranstellflächen und
Nebenanlagen beinhaltet, soll der in der Anlage I beigefügte städtebauliche
Vertrag geschlossen werden.
In einer internen
Informationsveranstaltung am 19.08.2015 ist der Vertrag den Ratsmitgliedern
erläutert worden. Aus dieser Veranstaltung hat sich ein zu ändernder
Vertragsbestandteil ergeben, der unter dem Beschlussvorschlag a) aufgeführt
ist.
Der weitere
Sachverhalt wird in der Sitzung durch den Bürgermeister vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
a) Der § 7 Nutzungsentgelt - Nr.1.5.des
städtebaulichen Vertrages wird wie folgt geändert:
„Recht, Kabel oder
Leitungstrassen zu verlegen: jährlich 0,20 € je laufenden Meter Trasse. Werden
mehrere Kabel in einem einzigen Kabelschacht verlegt, zählen diese
abrechnungstechnisch wie ein Kabel.“
b) Die Gemeinde Zernien schließt mit der
Windpark UG & Co. KG den in der Anlage I beigefügten städtebaulichen
Vertrag.