Sachverhalt:
Zur Finanzierung
der Verfahrenskosten des Baugebietes Am Walde II wurde zum 30.09.2010 ein
Darlehen bei der Volksbank Clenze-Hitzacker eG über
142.700 € zu einem Zinssatz von nominal 2,05 % aufgenommen. Die
Zinsbindungsfrist für dieses Darlehen endet am 30.09.2015.
Die
Genehmigung dieser Kreditaufnahme hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Kommunalaufsicht mit der Auflage verbunden,
dass Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen in diesem Baugebiet zur
Sondertilgung zu verwenden sind. Aus wirtschaftlichen Gründen (niedrigerer
Zinssatz) wurde 2010 ein Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren
abgeschlossen, der keine Sondertilgungsklauseln beinhaltete.
Seit
Abschluss des ersten Kreditvertrages gingen insgesamt 51.519,60 €
Verkaufserlöse ein:
2010 5.643,00
€
2011 19.317,39
€
2012 26.559,21
€
Zum Ende der Zinsbindungsfrist wird die Restschuld des Kredites 135.206,65
€ betragen. Die vorgenannten 51.519,60 € werden zur anteiligen Tilgung eingesetzt, so dass danach
noch 83.687,05 € umzuschulden sind. Der
erhöhte Tilgungsbetrag steht im Haushalt 2015 zur Verfügung. Da es in den
letzten Jahren keine weiteren Verkäufe mehr gab und derzeit auch keine
Nachfrage nach Bauplätzen absehbar ist, empfiehlt die Verwaltung erneut eine
Zinsbindungsfrist von fünf Jahren. Eine längere Dauer wäre mit der
Genehmigungsauflage nicht vereinbar.
Bei einem angenommen Zinssatz von 1,5 % ergäben sich im
ersten Jahr nach Abschluss Zinszahlungen von 1.245,87 € und Tilgungen in Höhe
von 1.683,18 €. Für das bisherige Darlehen wurden im vergangenen Jahr 2.815,53
€ Zinsen und 1.536,83 € Tilgung gezahlt.
Beschlussvorschlag:
Für den
Kredit Nr. 08/29 bei der Volksbank Clenze-Hitzacker eG wird nach Ablauf der
Zinsbindung am 30.09.2015 eine Zinsanpassung bzw. Umschuldung für einen Betrag
von 83.687,05 € vorgenommen, mit einer neuen Zinsbindungsdauer von fünf Jahren
und einer anfänglichen Tilgung in Höhe von 2%.