Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2014 a) Feststellungsbeschluss b) Entlastung der Betriebsleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis
Vorlage
08/0361/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

 

Das Rechnungsprüfungsamt kann ergänzende Bemerkungen zum Prüfbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen wurden vom Prüfungsamt nicht für erforderlich gehalten.

 

Das in der Haushaltsplanung 2014 vorgesehene ausgeglichene Ergebnis, konnte trotz der Erhöhung des Personalstundensatzes nicht erreicht werden.

Neben der sicher zu optimistischen Einschätzung und der in der Höhe nicht vorhersehbaren bzw. planbaren krankheitsbedingten Fehlzeiten konnten die erforderlichen Erträge nicht erreicht werden.

Die durchschnittlichen Krankheitstage liegen mit 18,81 wiederum um 5 Tage über die kalkulierten 14 Tage je Beschäftigten. Bei der Berechnung der Gesamtjahresarbeitsstunden wurde nicht berücksichtigt, dass ein Mitarbeiter per Personalgestellungsvertrag nicht mehr über den Eigenbetrieb abgerechnet wird (1.494 Stunden). Ein weiterer Mitarbeiter wurde im laufe des Jahres ebenfalls für Aufgaben an die Samtgemeinde abgestellt. Da dies bei der Haushaltsplanung noch nicht bekannt war, konnte dies nicht berücksichtigt werden.

Die Erträge liegen insgesamt mit 70.115,22 Euro unter den Planungsansätzen. Die gesamten Aufwendungen liegen mit 207,91 Euro unter den Ansätzen, also fasst genau in der Höhe der Planung.

Durch eine erneute Erhöhung des Personalstundensatzes, der „Korrektur“ der Gesamtjahresarbeitsstunden und der Hoffnung, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten sich in dem kalkulierten Niveau bewegen, kann der Abbau der Fehlbeträge in den nächsten Jahren gelingen.

Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2014, ist der Vorlage als Anlage beigefügt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2014 entlastet.

c)       Der Jahresverlust in Höhe von 63.333,94 € ist auf das Folgejahr vorzutragen.