Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2012 wurde am 30.12.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 02.06.2015
erstellt. Zu den Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind in folgender Höhe entstanden:
Ergebnishaushalt:
Budget 0:
Verwaltungsvorstand/Stab:
7.479,25 Euro (diverse kleinere Beträge)
Budget 3 Bau: 4.019,31 Euro (diverse kleinere Beträge)
Investitionen:
Budget 3 Bau: 70.553,28 Euro (Die Zahlungen für das
Flurbereinigungsverfahren Jasebeck, die über einen Zeitraum von vier Jahren
angelegt waren, sind in 2012 in voller Höhe fällig geworden.)
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als noch ausreichend bezeichnet werden. Es wurde ein Fehlbetrag
erwirtschaftet, der allerdings geringer ausfiel, als nach der Haushaltsplanung
zu erwarten. Der Umfang der Liquiditätskredite wie auch der Kredite nahm zu.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss
sowie der Entlastung des Stadtdirektors
gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 454.972,44 Euro wird
in Höhe von 352.438,72 Euro aus der Überschussrücklage des ordentlichen
Ergebnisses und in Höhe von 102.533,72 Euro aus der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 27.100,81 Euro
wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 11.498,56 Euro im Ergebnishaushalt und in Höhe von 70.553,28 Euro im investiven Bereich wird zugestimmt..