Betreff
Straßenausbau Tiesmesland; Abschnittsbildung Triftweg
Vorlage
22/0322/2015
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

In der Beratung über den Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ am 20.11.2014 (BPSH/IX/14, TOP 5) wurde von der Verwaltung die Möglichkeit einer Beitragserhebung für den Ausbauabschnitt im Triftweg angesprochen.

Die Voraussetzungen für die Beitragserhebung sind im Vorfeld der Baumaßnahme nochmals konkret geprüft worden. Dabei hat sich ergeben, dass die Voraussetzungen weder für eine Abschnitts- noch für eine Teilstreckenabrechnung vorliegen.

Beide Abrechnungsvarianten setzen voraus, dass eine Straßenteilstrecke hinausgehend über den Umfang von Unterhaltungsarbeiten erneuert oder verbessert wird. Dies ist bei der Teilstrecke im Triftweg nicht durchgängig der Fall. Eine Fahrbahnerneuerung einschließlich des Unterbaus findet nur im Kreuzungsbereich der Straßen Triftweg/In Tiesmesland statt. Im mittleren Teilstück erfolgt nur ein Deckenüberzug in 3-4 cm Stärke.  Das abschließende Teilstück zur Elbe hin erhält eine Schottertragschicht.

 

Damit liegen für den Ausbau im Triftweg die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung auf Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung nicht vor.