Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
28.05.2015 hat Herr Schneeberg, Hitzacker (Elbe), Interesse am Kauf des Flurstückes
3/33, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, sowie an einer Teilfläche aus dem Flurstück
3/34, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, bekundet. In dem genannten Schreiben bittet
Herr Schneeberg um Mitteilung der Grundstücksgröße sowie des Kaufpreises. Bei
einem Erwerb der genannten Flächen würde sich Herr Schneeberg verpflichten, auf
seine Kosten die Reste der Riesenkastanie zu beseitigen, zwei Info-Tafeln mit
der Historie der Riesenkastanie aufzustellen, und zwar eine Tafel auf dem Platz
der ehemaligen Riesenkastanie und eine Tafel an dem Zögling der Riesenkastanie.
Der Bodenrichtwert (Gutachterausschuss) liegt in diesem
Bereich bei 38,00 Euro für Grundstücke in einer Größe von 1.000 m². Da die
Grundstücke jedoch nur 500 m² bzw. 79 m² betragen, muss hier eine Umrechnung nach
dem Umrechnungskoeffizienten erfolgen, demnach liegt der Preis pro m² bei 42,18
Euro.
Für das Grundstück 3/34 hat es in den Jahren 2010/2011 eine Förderung gegeben. Die
sich aus dem Förderbescheid ergebenen Verpflichtungen und Fristen sind dem
Käufer im Rahmen eines möglichen Kaufvertrages
aufzuerlegen.
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück 3/33
der Gemarkung Hitzacker, Flur 1, mit einer Größe von 79 m² sowie eine
Teilfläche aus dem Flurstück 3/34 der Gemarkung Hitzacker (Grundstück
Riesenkastanie), Flur 1, mit einer Größe von ca. 500 m² wird Herrn Schneeberg,
Hitzacker (Elbe), zu einem Preis von 42,18 Euro pro m² zum Kauf angeboten. Die
Kosten für die Vermessung sind durch Herrn Schneeberg zu tragen. Die Auflagen
aus dem Förderbescheiden vom 30.11.2010 (EFRE Mittel) sowie 24.02.2011
(Metropolregion Hamburg) sind einzuhalten.