Sachverhalt:
Siehe auch Vorlage
30/1187/2014 (Lgd, IX/20)
Nachdem die
Verkaufsabsicht in der EJZ veröffentlicht wurde, war bei der Verwaltung
lediglich ein Angebot eingegangen. Andere Interessenten hatten sich zwar nach
den Bedingungen erkundigt, aber kein konkretes Angebot abgegeben.
Das Grundstück ist
zurzeit, bedingt durch das vorhandene Tor, nur über den nördlich davon
gelegenen Weg zu erreichen. Hier haben die Eigentümer des Weges mitgeteilt,
dass sie nur der Gemeinde aber nicht Dritten das Überfahrtsrecht über ihr
Grundstück einräumen. Das Recht ist nicht im Grundbuch eingetragen. Daher muss
eine andere Zufahrt geschaffen werden. Das Absenken des Gehweges kostet ca.
1.500,-- €. Vertraglich wird geregelt, dass die Absenkung nicht sofort
hergestellt werden muss, sondern erst, wenn die neuen Eigentümer sie
benötigten. Über den Abbau und den Verbleib der vorhandenen Spielgeräte muss
noch entschieden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen in Höhe
von 15.000,-- €
Ausgaben in Höhe von ca. 1.500,-- €
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück 141/1
der Flur 16 in der Gemarkung Laase in Größe von 853 m² wird an die Eigentümer
des Nachbargrundstückes verkauft. Der Verkaufspreis beträgt 15.000,-- €, bei
einer Fläche von 853 m² bedeutet das einen Quadratmeterpreis von 17,58 €.
Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Käuferpartei.