Betreff
Antrag der CDU-Fraktion, interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Kommunen im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Vorlage
1/1207/2014/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat mit Datum vom 26.11.2014 den anliegenden Antrag (Anlage 1)gestellt. Die Verwaltung hat daher diejenigen Gebiete, auf denen schon jetzt eine Kooperation zwischen den Samtgemeinden und dem Landkreis besteht, in der Anlage 2 (getrennt nach Fachdiensten) noch einmal zusammengestellt.

 

Im Übrigen wird auf den Abschlussbericht des Projektes Verwaltungsmodernisierung in der Fassung vom 22.02.2010 verwiesen, in dem die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit umfangreich dargelegt worden sind. Dieser Bericht liegt allen Mandatsträgern vor.

 

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer interkommunalen Zusammenarbeit verweist die Verwaltung darüber hinaus auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 08.05.2014 (siehe Anlage 3), in dem insbesondere eine vertikale Zusammenarbeit zwischen Samtgemeinden und Landkreisen in einem Zweckverband im Fall der Übertragung von Aufgaben als unzulässig angesehen wurde.

 

In diesem Zusammenhang wird zudem auf den Vermerk des Landkreises Lüchow-Dannenberg (Fachdienst 20) vom 15.10.2014 (Anlage 4), die Stellungnahme des MI vom 12.11.2014 (Anlage 5) sowie die Stellungnahme des NLT vom 27.11.2014 (Anlage 6) verwiesen, in dem die rechtlichen Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit (insbesondere innerhalb eines Zweckverbandes) nochmals ausführlich beleuchtet wurden.

 


Beschlussvorschlag: