Betreff
Bebauungsplan Gewerbegebiet Riskau, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0158/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Hanse-Lopack II Verpackungssysteme GmbH hat beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Baugenehmigung für Errichtung einer offenen Garage zum Abstellen von Verpackungsmaschinen und Fahrzeugen beantragt.

Diese Genehmigung kann gemäß anliegender Begründung (Anlage 1) nicht genehmigt werden.

 

Infolgedessen hat die Hanse-Lopack II die Aufstellung eines Bebauungsplans für den erweiterten Bereich des Firmengeländes beantragt. (Anlage 2)

 

Der Bereich der Firma Hanse-Lopack II im OT Riskau liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Nachfolgende Schutzgebiete bzw. Biosphärenreservate werden bei der Aufstellung eines Bebauungsplans berührt:

-       Gebietsteil A des Biosphärenreservats

-       Gebietsteil C des Biosphärenreservats (angrenzend)

-       Vogelschutzgebiet Niedersächsische Mittelelbe

-       FFH Gebiet

 

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein Regelverfahren durchzuführen, d. h neben dem vorgeschriebenen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren ist ein Umweltbericht mit einer vorherigen grünordnerischen Untersuchung zwingend erforderlich. Weiterhin ist die Änderung des Flächennutzungsplans durch die Samtgemeinde Elbtalaue notwendig.

 

Am 08.04.2015 ist mit der Hanse-Lopack II ein Gesprächstermin vereinbart, bei welchem die Größe des Plangebiets und die geplante Nutzung nochmals besprochen werden soll.

Die bisher zur Planung vorgesehene Fläche, mit einer Größe von 0,76 ha für ein Gewerbegebiet, ist aufgrund einer erweiterten zum Bau von Wohneinheiten für das Personal, nicht ausreichend. Es werden noch weitere Flächen von der Antragstellerin benannt..

Bei Erweiterung des Plangebiets erhöhen sich entsprechend auch die Planungskosten gem. der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieursleistungen (HOAI).

Ein Bericht über den Gesprächstermin am 08.04.2015, sowie über die evtl. gestiegenen Honorare erfolgt in der Sitzung.

 

 


 

 

Beschlussvorschlag:

a)      Für den südöstlichen Bereich des OT Riskau stellt die Stadt Dannenberg (Elbe) einen Bebauungsplan auf.

b)      Die Stadt Dannenberg (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplans.

c)       Zur Kostenübernahme wird mit der Hanse-Lopack II Verpackungssysteme GmbH ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen.