Sachverhalt:
Die Hanse-Lopack II
Verpackungssysteme GmbH hat beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
Baugenehmigung für Errichtung einer offenen Garage zum Abstellen von
Verpackungsmaschinen und Fahrzeugen beantragt.
Diese Genehmigung
kann gemäß anliegender Begründung (Anlage 1) nicht genehmigt werden.
Infolgedessen hat
die Hanse-Lopack II die Aufstellung eines Bebauungsplans für den erweiterten
Bereich des Firmengeländes beantragt. (Anlage 2)
Der Bereich der
Firma Hanse-Lopack II im OT Riskau liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Nachfolgende Schutzgebiete bzw. Biosphärenreservate werden bei der Aufstellung
eines Bebauungsplans berührt:
- Gebietsteil A des Biosphärenreservats
- Gebietsteil C des Biosphärenreservats
(angrenzend)
- Vogelschutzgebiet Niedersächsische
Mittelelbe
- FFH Gebiet
Bei der Aufstellung
eines Bebauungsplans ist ein Regelverfahren durchzuführen, d. h neben dem
vorgeschriebenen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren ist ein
Umweltbericht mit einer vorherigen grünordnerischen Untersuchung zwingend
erforderlich. Weiterhin ist die Änderung des Flächennutzungsplans durch die
Samtgemeinde Elbtalaue notwendig.
Am 08.04.2015 ist
mit der Hanse-Lopack II ein Gesprächstermin vereinbart, bei welchem die Größe
des Plangebiets und die geplante Nutzung nochmals besprochen werden soll.
Die bisher zur
Planung vorgesehene Fläche, mit einer Größe von 0,76 ha für ein Gewerbegebiet,
ist aufgrund einer erweiterten zum Bau von Wohneinheiten für das Personal,
nicht ausreichend. Es werden noch weitere Flächen von der Antragstellerin
benannt..
Bei Erweiterung des
Plangebiets erhöhen sich entsprechend auch die Planungskosten gem. der
Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieursleistungen (HOAI).
Ein Bericht über
den Gesprächstermin am 08.04.2015, sowie über die evtl. gestiegenen Honorare
erfolgt in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
a) Für den südöstlichen Bereich des OT Riskau
stellt die Stadt Dannenberg (Elbe) einen Bebauungsplan auf.
b) Die Stadt Dannenberg (Elbe) beantragt bei
der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplans.
c) Zur Kostenübernahme wird mit der
Hanse-Lopack II Verpackungssysteme GmbH ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11
BauGB geschlossen.