Sachverhalt:
In der
Bedarfsplanungssitzung am 09.03.2015 wurde deutlich, dass der Hort Popcorn die
Anfragen der Erziehungsberechtigten zum 01.08.2015 nicht bedienen kann. Die
Gruppenreduzierung auf 16 Plätze aufgrund der Betreuung von Kindern mit
seelischer Behinderung nach § 35 a SGB VIII würde diese Problematik noch
steigern.
Da derzeit 12
Kinder aus der Grundschule Prisser den Hort in Dannenberg (Elbe) besuchen und
dafür nach Schulende von Betreuern des Hortes an der Schule abgeholt werden,
wurde die Samtgemeinde Elbtalaue als Schulträgerin angesprochen, ob die
Ansiedlung einer Außengruppe in Frage käme.
Die Schulleitung
steht der Idee aufgeschlossen gegenüber, die Unterbringung der Hortgruppe kann
in Räumlichkeiten der Schule erfolgen, die diese nicht für den laufenden
Schulbetrieb benötigt.
Die gemeinsame
Nutzung von Sanitäranlage und Schulhof widerspricht einer Betriebserlaubnis für
eine Hortgruppe nicht, so die derzeitige Auffassung der Landesbehörde.
Die Verpflegung der
Außengruppe erfolgt durch das Haupthaus.
Die Samtgemeinde
erhebt gemäß Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde keine
Miete, in Rechnung gestellt werden anteilige Nebenkosten, Kosten für
Hausmeister und Reinigungskraft.
Eine Nutzung
gemeinsamer Ressourcen sowie die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe wird
begrüßt.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung stimmt die Samtgemeinde der Einrichtung einer Außengruppe des Hortes Popcorn e.V. an der Grundschule Prisser ab 01.08.2015 zu.