Sachverhalt:
In der
Bedarfsplanungssitzung über die Auslastung der Kindertagesstätten in der
Samtgemeinde Elbtalaue am 9. März 2015 zeichnete sich ein zusätzlicher Bedarf
insbesondere an Krippenplätzen für den Bereich Hitzacker (Elbe) ab.
Die Krippengruppe
am Ev. Kindergarten ist voll belegt, die Anmeldungen ab Kindergartenjahr
2015/2016 können derzeit nicht bedient werden. Im Kindergarten Bredenbock sind
die Kapazitäten ebenfalls erschöpft, für 5 U3-Plätze liegen 8 Anmeldungen vor.
Aus diesem Grund
wird die Einrichtung einer Krippengruppe erforderlich, um den Rechtsanspruch
der Eltern auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen.
Der Umbau des
Kindergartens Bredenbock im Jahr 2012/2013 zur Betreuung der U3-Kinder wurde
mit RAT-Mitteln gefördert. Bewusst wurde seinerzeit nur ein Antrag auf
Förderung von 5 Plätzen gestellt, da dieser Bedarf anhand der Geburtenzahlen
wirtschaftlich vertretbar erschien. Die geschaffenen 5 Plätze müssen den Kindern unter 3 Jahren vorgehalten werden
und dürfen nicht mit Kindern der Altersgruppe 3 bis 6 Jahre belegt werden.
Die neugeschaffenen
Räume bieten tatsächlich Platz für bis zu 12 Kinder, sodass die
Betriebserlaubnis die Betreuung von 7 weiteren Kindern zulassen würde.
Umbaumaßnahmen sind
nicht vorzunehmen.
Die Möblierung
sowie das Spiel- und Beschäftigungsmaterial sind an die gestiegene Kinderzahl
anzupassen. So muss die Garderobe erweitert werden und es müssen zusätzlich
Kinderstühle und ErzieherInnen-Stühle angeschafft werden.
Der Bedarf wird
derzeit in der Einrichtung ermittelt und mit dem Landkreis abgestimmt.
Diese Mittel werden
im Rahmen der Förderung von U3-Plätzen durch den Landkreis beantragt.
Im Rahmen dieser
Erweiterung wird auch das Thema der Mittagsverpflegung zu betrachten sein. Bei
entsprechendem Bedarf wird es künftig eine Verpflegung geben müssen. Kontakt zu
Anbietern in der Umgebung ist hergestellt.
Für den Betrieb
einer Krippengruppe ist neben einer/m Erzieher/in als Leiter/in der Gruppe auch
ein/e Sozialassistent/in als 3. Kraft einzustellen. Die 3. Kraft in den Krippen
wird komplett durchs Land finanziert mit derzeit 20 Wochenstunden.
Aufgrund des kurzen
Zeitrahmens und der Verlegung des Jugendhilfeausschusses in den Juni 2015 haben
sich der Landkreis und die Samtgemeinde verständigt, dass nach einer
Beschlussempfehlung durch den Jugendausschuss der Samtgemeinde eine vorzeitige
Ausschreibung der Stellen erfolgen kann.
Insbesondere vor
dem Hintergrund, dass den Eltern Planungssicherheit gegeben werden und die
Einstellung der 3. Kraft zwingend zum 01.08.2015 vorzunehmen ist, da bei
späterem Vertragsabschluss die Finanzierung durch das Land erst zum 01.01.2016
erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der
Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gem.
Jugendhilfevereinbarung stimmt die
Samtgemeinde Elbtalaue der Einrichtung einer Krippengruppe ab 01.08.2015 zu.