Betreff
Kindertagesstätten, hier: Einrichtung einer Krippengruppe an der KiTa Göhrder Wichtel, Bredenbock
Vorlage
14/0149/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Bedarfsplanungssitzung über die Auslastung der Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Elbtalaue am 9. März 2015 zeichnete sich ein zusätzlicher Bedarf insbesondere an Krippenplätzen für den Bereich Hitzacker (Elbe) ab.

Die Krippengruppe am Ev. Kindergarten ist voll belegt, die Anmeldungen ab Kindergartenjahr 2015/2016 können derzeit nicht bedient werden. Im Kindergarten Bredenbock sind die Kapazitäten ebenfalls erschöpft, für 5 U3-Plätze liegen 8 Anmeldungen vor.

Aus diesem Grund wird die Einrichtung einer Krippengruppe erforderlich, um den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen.

 

Der Umbau des Kindergartens Bredenbock im Jahr 2012/2013 zur Betreuung der U3-Kinder wurde mit RAT-Mitteln gefördert. Bewusst wurde seinerzeit nur ein Antrag auf Förderung von 5 Plätzen gestellt, da dieser Bedarf anhand der Geburtenzahlen wirtschaftlich vertretbar erschien. Die geschaffenen 5 Plätze müssen  den Kindern unter 3 Jahren vorgehalten werden und dürfen nicht mit Kindern der Altersgruppe 3 bis 6 Jahre belegt werden.

Die neugeschaffenen Räume bieten tatsächlich Platz für bis zu 12 Kinder, sodass die Betriebserlaubnis die Betreuung von 7 weiteren Kindern zulassen würde.

 

Umbaumaßnahmen sind nicht vorzunehmen.

 

Die Möblierung sowie das Spiel- und Beschäftigungsmaterial sind an die gestiegene Kinderzahl anzupassen. So muss die Garderobe erweitert werden und es müssen zusätzlich Kinderstühle und ErzieherInnen-Stühle angeschafft werden.

Der Bedarf wird derzeit in der Einrichtung ermittelt und mit dem Landkreis abgestimmt. 

Diese Mittel werden im Rahmen der Förderung von U3-Plätzen durch den Landkreis beantragt.

 

Im Rahmen dieser Erweiterung wird auch das Thema der Mittagsverpflegung zu betrachten sein. Bei entsprechendem Bedarf wird es künftig eine Verpflegung geben müssen. Kontakt zu Anbietern in der Umgebung ist hergestellt.

 

Für den Betrieb einer Krippengruppe ist neben einer/m Erzieher/in als Leiter/in der Gruppe auch ein/e Sozialassistent/in als 3. Kraft einzustellen. Die 3. Kraft in den Krippen wird komplett durchs Land finanziert mit derzeit 20 Wochenstunden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund des kurzen Zeitrahmens und der Verlegung des Jugendhilfeausschusses in den Juni 2015 haben sich der Landkreis und die Samtgemeinde verständigt, dass nach einer Beschlussempfehlung durch den Jugendausschuss der Samtgemeinde eine vorzeitige Ausschreibung der Stellen erfolgen kann.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass den Eltern Planungssicherheit gegeben werden und die Einstellung der 3. Kraft zwingend zum 01.08.2015 vorzunehmen ist, da bei späterem Vertragsabschluss die Finanzierung durch das Land erst zum 01.01.2016 erfolgt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung stimmt  die Samtgemeinde Elbtalaue der Einrichtung einer Krippengruppe ab 01.08.2015 zu.