Sachverhalt:
Die Notwendigkeit
der Schulsozialarbeit an allen Grundschulen wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Schulen und Sportstätten deutlich hervorgehoben.
Ziel muss sein,
dass das Land Niedersachsen für die Aufgabe der Schulsozialarbeit Regelungen im
Schulgesetz-Entwurf aufnimmt und die Finanzierung sicherstellt.
Zwischen den
Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue wurde vereinbart eine Resolution
auf den Weg zu bringen; als Adressaten sowohl das Kultusministerium als auch
das Sozialministerium.
Aus diesem Grund
wird im Resolutions-Entwurf teilweise auch auf die Samtgemeinde Lüchow
hingewiesen. Teilweise wurden hiesige Besonderheiten (Zukunftsvertrag, Teile
der praktischen Arbeit) eingefügt und die Forderungen verdeutlicht.
Die Abstimmung
erfolgte unter Beteiligung der SchulsozialarbeiterIn Charlotte Stahl und Frank
Freudenthal.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat seine Unterstützung zugesagt, die Samtgemeinde Gartow ist
ebenfalls informiert – es gab aber noch keine Rückmeldung.
Der Samtgemeinderat
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 21.4.2015 eine Resolution verfasst.
Der Schulausschuss
hat empfohlen, dass sich der Samtgemeindeausschuss mit dem Entwurf befasst und die Empfehlung dem Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue am 7.5.15 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Beschlussvorschlag:
Die Resolution im
Wortlaut der Anlage 1 wird beschlossen.