Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrau Bärbel Mahnke
Vorlage
11/0135/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ratsfrauen und Ratsherren sind gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu belehren.

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit verpflichte ich Ratsfrau Bärbel Mahnke, wohnhaft in Mützingen, Dorfstraße 37 in 29499 Zernien, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß §  40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41  zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“