Sachverhalt:
Herr Hoffheinz hat
mit Schreiben vom 15.03.2015 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue zum 31.03.2015 verzichtet. Somit endet gemäß § 52 Abs. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Mitgliedschaft im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue.
Gemäß § 52 Abs. 2
NKomVG hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor dem
Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Auf den freien Sitz
rückt Frau Bärbel Mahnke, Dorfstraße 37, 29499 Zernien – OT Mützingen als
nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – GRÜNE - nach.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Jörg Hoffheinz im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue durch Verzicht endet.