Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 09.10.2014 beschlossen,
dass Verfahren zur
Änderung
der Bebauungspläne Breeser Weg - 10. Änderung und Erholungszentrum I – 2.
Änderung einzuleiten. Durch die Änderung wird eine flexiblere Ausgestaltung der
Kompensationsmaßnahmen, insbesondere auf kleinen Gewerbegrundstücken, erreicht.
Die
Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der Beteiligungsrunde
gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 23.01.2015 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der
Planung abzugeben.
In der
Zeit vom 09.02.2015 bis einschließlich 09.03.2015 hat der Entwurf der
Bebauungspläne Breeser Weg - 10. Änderung und Erholungszentrum I – 2. Änderung
mit der Begründung öffentlich ausgelegen.
Das
Änderungsverfahren wurde in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
In der
o.g. Beteiligungsrunde wurde von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
Stellungnahme abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und zu beschließen ist.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
Nach
Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag
abgewogen und beschlossen.
b) Die Bebauungspläne Breeser Weg - 10. Änderung und
Erholungszentrum I – 2. Änderung werden
als Satzungen beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zu den
Bebauungsplänen beschlossen.