Sachverhalt:
Herr
Samtgemeindebürgermeister Meyer schlägt gem. § 109 Abs. 1 NKomVG Herrn Frank
Hagel, wohnhaft im Hohenbünstorfer Weg 12 B, 29587 Natendorf, zur Wahl zum
neuen Ersten Samtgemeinderat vor. Herr Hagel wird gem. § 109 Abs. 1 NkomVG für
eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.
Nach der Absage des
zunächst vorgeschlagenen Bewerbers Dirk Hirsch waren von Herrn Meyer mit 3
weiteren Kandidatinnen und Kandidaten Bewerbungsgespräche terminiert worden.
Nach wenigen Tagen erreichte Herrn Meyer aber eine weitere Absage, so dass dann
tatsächlich nur noch mit zwei Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche geführt
werden konnten.
Herr Meyer hat dann
basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen eine Auswahl getroffen und
seine Entscheidung den Fraktionsvorsitzenden im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
am 27.01.2015 ausführlich erläutert.
Die Ernennung wird
gem. § 8 Abs. 4 NBG erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Als
Dienstantritt ist der 02.03.2015 von Herrn Hagel bestätigt worden.
Beschlussvorschlag:
Herr Frank Hagel,
wohnhaft im Hohenbünstorfer Weg 12 B, 29587 Natendorf, wird für eine Amtszeit
von 8 Jahren zum neuen Ersten Samtgemeinderat gewählt.