Betreff
Wahl zur Ersten Samtgemeinderätin / zum Ersten Samtgemeinderat
Vorlage
1/0048/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Samtgemeindebürgermeister Meyer schlägt gem. § 109 Abs. 1 NKomVG Herrn Frank Hagel, wohnhaft im Hohenbünstorfer Weg 12 B, 29587 Natendorf, zur Wahl zum neuen Ersten Samtgemeinderat vor. Herr Hagel wird gem. § 109 Abs. 1 NkomVG für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.

 

Nach der Absage des zunächst vorgeschlagenen Bewerbers Dirk Hirsch waren von Herrn Meyer mit 3 weiteren Kandidatinnen und Kandidaten Bewerbungsgespräche terminiert worden. Nach wenigen Tagen erreichte Herrn Meyer aber eine weitere Absage, so dass dann tatsächlich nur noch mit zwei Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche geführt werden konnten.

 

Herr Meyer hat dann basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen eine Auswahl getroffen und seine Entscheidung den Fraktionsvorsitzenden im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 27.01.2015 ausführlich erläutert.

 

Die Ernennung wird gem. § 8 Abs. 4 NBG erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Als Dienstantritt ist der 02.03.2015 von Herrn Hagel bestätigt worden.

 


Beschlussvorschlag:

Herr Frank Hagel, wohnhaft im Hohenbünstorfer Weg 12 B, 29587 Natendorf, wird für eine Amtszeit von 8 Jahren zum neuen Ersten Samtgemeinderat gewählt.