Sachverhalt:
Der Sachverhalt ist
ersichtlich aus den anliegenden Lageplänen. Den Käufern gehören die jeweiligen
Nachbarflächen. Die Flurstücke entstanden wahrscheinlich bei der Neuverlegung
bzw. dem Bau der Elbuferstraße K 15. Damals wurde versäumt, die
Grundstücksverhältnisse zu bereinigen. Beide Vertragspartner sind nach
vorheriger Rückfrage mit den Bedingungen einverstanden.
Beschlussvorschlag:
An die jeweiligen
Eigentümer der Nachbargrundstücke werden die Wegeparzellen in der Gemarkung
Quickborn-Damnatz, Flur 2, Flurstück 76/16 und Flur 3, Flurstück 110/22
verkauft. Die Wege haben eine Gesamtfläche von 261 m² bzw. 241 m².
Bei einem Verkaufspreis in Höhe von 1,-- € / m² ergibt sich ein Gesamtkaufpreis
in Höhe von 502,00 €.
Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten tragen die jeweiligen Käufer.