Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2010 wurde am 05.09.2014 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.12.2014 erstellt. Die
Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die
Länge des seit dem Haushaltsjahr 2010 verstrichenen Zeitraumes und durch die
Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch
befriedigend zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61200 handelt es sich
um erhöhte Kosten für Rechnungsprüfungsgebühren, die durch die Prüfung der
Ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 der Gemeinde Gusborn entstanden sind.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 36.089,18 € wird in voller Höhe mit den
doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von -220.187,80 € verrechnet und
somit nicht der Überschussrücklage
zugeführt.
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget
61200 in Höhe von 3.420,54 € sowie die entsprechenden Auszahlungen im
Finanzhaushalt in Höhe von 1.920,54 € werden genehmigt.