Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Gusborn zum 31.12.2010 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Genehmigung überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0011/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2010 wurde am 05.09.2014 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.12.2014 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2010 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch befriedigend  zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61200 handelt es sich um erhöhte Kosten für Rechnungsprüfungsgebühren, die durch die Prüfung der Ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 der Gemeinde Gusborn entstanden sind.

 

 

Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 36.089,18 € wird in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von -220.187,80 € verrechnet und somit  nicht der Überschussrücklage zugeführt.

d)      Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 61200 in Höhe von 3.420,54 € sowie die entsprechenden Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 1.920,54 € werden genehmigt.