Sachverhalt:
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Schreiben vom
16.12.2014 entgegen erst anderslautender Aussagen mitgeteilt, dass Kosten für
den Einsatz samtgemeindeeigenen Personals - auch wenn es in einem Eigenbetrieb
beschäftigt ist - nicht erstattungsfähig sind. Dies gehe aus einer Prüfung
durch die Polizeidirektion Lüneburg hervor.
Aus diesem Grunde hat er eine Rechnung des Eigenbetriebs
„Kommunale Dienste Elbtalaue“, die infolge des Elbe-Hochwassers 2013 entstanden
ist, an die Samtgemeinde als zuständige SOG-Behörde zurückgegeben.
Für
Arbeiten, die zwischen dem 03. und 16.06.2013 angefallen sind (Geländerabbau,
Mäharbeiten an Durchlässen, Materialtransporte, Verkehrsbeschilderung,
Straßenabsperrungen, Toilettentransporte u.a.) sind insgesamt Kosten von
19.604,27 EUR entstanden.
Beschlussvorschlag:
Einer
außerplanmäßigen Auszahlung an den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste
Elbtalaue“ in Höhe von 19.604,27 Euro wird zugestimmt.