Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe aufgrund des Elbehochwassers 2013
Vorlage
40/1230/2014
Aktenzeichen
40-38.21
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Schreiben vom 16.12.2014 entgegen erst anderslautender Aussagen mitgeteilt, dass Kosten für den Einsatz samtgemeindeeigenen Personals - auch wenn es in einem Eigenbetrieb beschäftigt ist - nicht erstattungsfähig sind. Dies gehe aus einer Prüfung durch die Polizeidirektion Lüneburg hervor.

Aus diesem Grunde hat er eine Rechnung des Eigenbetriebs „Kommunale Dienste Elbtalaue“, die infolge des Elbe-Hochwassers 2013 entstanden ist, an die Samtgemeinde als zuständige SOG-Behörde zurückgegeben.

Für Arbeiten, die zwischen dem 03. und 16.06.2013 angefallen sind (Geländerabbau, Mäharbeiten an Durchlässen, Materialtransporte, Verkehrsbeschilderung, Straßenabsperrungen, Toilettentransporte u.a.) sind insgesamt Kosten von 19.604,27 EUR entstanden.

 

Beschlussvorschlag:

Einer außerplanmäßigen Auszahlung an den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste Elbtalaue“ in Höhe von 19.604,27 Euro wird zugestimmt.