Sachverhalt:
Mit der
Samtgemeinde Gartow wurde in 2011 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über
die Übertragung der Aufgaben des Personenstandes von der Samtgemeinde Gartow
auf die Samtgemeinde Elbtalaue geschlossen. Die Geschäftsführung ist insgesamt
auf die Samtgemeinde Elbtalaue übergegangen. Die Samtgemeinde Gartow hat
weiterhin Eheschließungen im Trauzimmer in Gartow vorgenommen und Anträge auf
Ausfertigung von Urkunden aufgenommen und weitergeleitet. Dafür wurden
Personalkosten in Höhe von 15 % einer Vollzeitstelle erstattet.
Nun wurde von der
Samtgemeinde Gartow darum gebeten, die bestehende Vereinbarung dahingehend zu
ändern, dass ab 01.01.2015 die Aufgaben komplett von der Samtgemeinde Elbtalaue
gegen Kostenerstattung vorgenommen werden.
Der personelle
Mehraufwand ab 2015 wurde mit 3 % einer Vollzeitstelle ermittelt. Damit wären
von der Samtgemeinde Gartow insgesamt 18 % der Personalkosten einer
Vollzeitstelle zu erstatten sein.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der
Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandes von der
Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.