Sachverhalt:
Die Ansätze aus dem
letzten Jahr wurden fortgeschrieben. Die sich ergebenden Änderungen sind in der
Anlage in Fettdruck hervorgehoben. Dazu im Einzelnen:
Im Erfolgsplan wurden die Zuweisungen von
den übrigen Bereichen (Spenden) nicht mit einem Ansatz versehen, da
Spendeneingänge nicht vorhersehbar sind. Die Höhe von Spenden schwankt von Jahr
zu Jahr erheblich. Das tatsächliche Aufkommen ist in den Jahren 2012 und 2013
zu sehen.
Die
Benutzungsgebühren werden auf 8.000 € gesenkt. Die vorher angesetzten Gebühren
in Höhe von 14.500 € wurden in keinem Jahr erreicht.
Aus rechtlichen
Gründen sind die Lungenautomaten der Atemschutzgeräte nach jeder Benutzung zu
reinigen. Hierfür werden künftig rd. 3000 € vorzusehen sein. Damit erhöht sich
der Ansatz ab 2015 auf 43.000 €. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht
aufzufangen, da der Ansatz für die Unterhaltung in den letzten Jahren stets
überschritten wurde und innerhalb des Budgets ausgeglichen werden musste.
Der Ansatz für die
Haltung von Fahrzeugen soll auf 50.000 € erhöht werden. In den letzten Jahren
wurde der bisherige Ansatz überschritten, auch in diesem Jahr wird der Ansatz
durch höhere Reparaturkosten vermutlich leicht überschritten.
Der Ansatz für den
betriebsärztlichen Dienst reicht nicht mehr aus. Die vorgeschriebenen
Untersuchungen sind teurer geworden. Ab 2015 sind 10.000 € zu veranschlagen.
Das Sachkonto
Dienst- und Schutzkleidung soll auf 60.000 € erhöht werden. Die Übung im
Brandcontainer hat Defizite bei der persönlichen Schutzausrüstung der
Atemschutzgeräteträger ergeben. Hier sollen andere Handschuhe und
Flammschutzhauben und ggfs. auch zum Teil neue Helme beschafft werden. Die
Kosten werden auf zwei Jahre aufgeteilt.
Ab 2015 steigen die
Beiträge an den Kreisfeuerwehrverband auf 4,95 € pro Mitglied. Daher wird der
Ansatz auf 4.900 € angepasst.
Der Ansatz für
laufende Aufwendungen für den laufenden Betrieb kann auf 1.000 € reduziert
werden.
Der Ansatz für
Kostenerstattungen an übrige Bereiche kann auf 5.000 € reduziert werden. Die
Kostenerstattungen an private Unternehmen reicht mit 16.900 € aufgrund von
allgemeinen Lohnerhöhungen nicht mehr aus. Der Ansatz ist über Jahre konstant
geblieben und soll auf 18.000 € erhöht werden.
Die Höhe der
Erstattungen an übrige Bereiche richtet sich nach den abrechenbaren Einsätzen
und wurde in den letzten Jahren nicht erreicht. Daher ist eine Reduzierung auf
5.000 € möglich.
Im Finanzplan kann die Feuerschutzsteuer
auf 68.000 € erhöht werden. Ab 2015 entfallen vorerst die Beschaffungen von
Tragkraftspritzen sowie die Beschaffungen von Atemschutzgeräten. Die
erforderliche Anzahl wurde erreicht. Dafür müssen aus rechtlichen Gründen
weitere Lungenautomaten zum wechseln beschafft werden. Für 50 Lungenautomaten
sind 15.000 € vorzusehen. Durch den Wegfall der TS und der Atemschutzgeräte
ergeben sich keine höheren Kosten in 2015. Darüber hinaus sind Geräte mit einem
Wert von über 150 € zu beschaffen bzw. zu ersetzen. Der Ansatz soll wie in den
letzten Jahren bei 40.000 € bleiben. Für 2015 ist ein Ersatz des TLF für die FF
Gusborn für 220.000 €, ein MTW für 20.000 und ein Boot einschl. Trailer in Höhe
von 60.000 € für die FF Hitzacker vorgesehen
Das Investitionsprogramm 2015 – 2018 wurde
fortgeschrieben und ist der Vorlage beigefügt.
In 2016 soll als
Ersatz für den Schlauchwagen(SW 2000) und LF 16 TS ein Gerätewagen Logistik
beschafft für die FF Dannenberg gekauft werden. Bei den Geräten wird ein
Stabilisierungssatz für LKW-Unfälle sowie die Beschaffung von Geräten über 150
€ mit einem Ansatz von 40.000 € vorgesehen.
In 2017 ist ein HLF
10/6 für die Feuerwehr Wietzetze als Ersatz für das LF 8 geplant. Weiterhin ist
ein MTW zu ersetzen. Es wird damit gerechnet, dass eine alte TS und
Atemschutzgeräte oder Lungenautomaten ersetzt werden müssen. Dafür werden
11.000 € bzw. 5.000 € angesetzt.
Für 2018 ist ein
HLF für die Feuerwehr Hitzacker für 230.000und ein TSF-W für die Feuerwehr
Langendorf für 90.000 € vorzusehen.
Bei den Geräten
werden wieder 40.000 € vorgesehen und erneut der Ersatz einer TS für 11.000 €,
sowie 5.000 € für die Aussonderung von Atemschutzgeräten bzw. Lungenautomaten.
Beschlussvorschlag:
Der Brandschutzausschuss empfiehlt dem Rat die als Anlage beigefügten Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2015 im Erfolgs- und Finanzplan sowie das Investitionsprogramm 2015 – 2018.