Betreff
Befristete Ausschreibung einer Stelle für einen Systemadministrator (Citrix / Windows)
Vorlage
1/1017/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat im Fachdienst 12 den krankheitsbedingten Ausfall des Leiters und eines Systemadministrators zu beklagen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Krankheit der Kollegen so schwerwiegend ist, dass voraussichtlich eine wochen- oder monatelange Dienstunfähigkeit die Folge sein wird.

Aufgrund der zahlreichen Projekte im Fachdienst 12, der bereits bestehenden Auslastung des Kollegiums in der Gesamtverwaltung sowie insbesondere aufgrund der notwendigen Administratorenkenntnisse kann der Ausfall durch eigenes Personal und damit einhergehend durch Aufgabenumverteilung nicht vollständig kompensiert werden. Lediglich die Führung des Fachdienstes wird momentan vom zuständigen Fachbereichsleiter mit wahrgenommen. Die Administratorenanteile können aber nicht kompensiert werden.

Eine Anfrage bei einer Zeitarbeitsfirma zur kurzfristigen Unterstützung in diesem Bereich blieb erfolglos, da letztendlich nur eine Bewerberin zur Verfügung stand und diese nicht über die benötigten Fachkenntnisse verfügte.

Eine befristete Abordnung von Personal des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist ebenfalls nicht möglich, da die dortigen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls durch zahlreiche Projekte ausgelastet sind.

Eine Vergabe von Leistungen an Dritte kann nach einer internen Prüfung ebenfalls nicht durchgeführt werden, weil die dadurch entstehenden erheblichen Kosten im Haushalt der Samtgemeinde nicht aufzubringen sind.

Es ist daher notwendig, die vakante Stelle des Systemadministrators unverzüglich, befristet für zwei Jahre, auszuschreiben. Die Verwaltung hält eine zweijährige Befristung für notwendig, weil die Genesungstermine der beiden Kollegen völlig unklar sind und es bei der Abarbeitung von Projekten bereits jetzt zu einem großen Rückstau gekommen ist. Zudem muss auch der Weiterbildungsstatus der Kollegen zunächst wieder auf einen aktuellen Stand gebracht werden, was den Besuch zahlreicher Fortbildungen und damit einhergehend auch Abwesenheiten vom Arbeitsplatz zur Folge hat. Hierfür werden mindestens zwei Jahre benötigt. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass geeignete Systemadministratoren für nur kurze Vertretungszeiten kaum zur Verfügung stehen.

Da die oben genannten Kollegen bereits aus der Lohnfortzahlung herausgefallen sind, können die Personalkosten für den einzustellenden Systemadministrator im Jahr 2014 auf diesem Wege kompensiert werden. Für das Jahr 2015 und ggf. 2016 muss im Stellenplan allerdings eine neue Stelle ausgewiesen werden, da die erkrankten Kollegen dann vermutlich wieder im Dienst sein werden. Die Stelle wird im Stellenplan allerdings mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen, so dass sie auch nur für die befristete Einstellung des Systemadministrators zur Verfügung steht.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für einen Systemadministrator (Citrix / Windows) aus. Die Stelle wird mit Entgeltgruppe 11 vergütet und für 2 Jahre befristet. Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 wird dafür eine zusätzliche Stelle vorgesehen, die allerdings mit einem kw-Vermerk versehen wird.