Betreff
Jahresabschluss der Samtgemeinde Elbtalaue zum 31.12.2009 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
2/1005/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2009 wurde am 11.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 28.05.2014 erstellt.  Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.

Es sind 2009 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;

 

Budget 3

167.702,32

Budget 61200

51.864,25

Die Überschreitung im Budget 3 ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Neben Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen ist diese überwiegend auf den Einsatz eines Mitarbeiters des Eigenbetriebes Kommunale Dienste als Hausmeistervertretung an den Grundschulen entstanden.

Die Überschreitung im Budget 61200 ist durch höheren Zinsaufwand entstanden. Dieser wurde durch eine vorzeitige Tilgungsanpassung verursacht, die aber dauerhaft zu einer nachhaltigen Zinsentlastung führen wird.

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als nicht ausreichend zu bezeichnen.

Das Haushaltsjahr 2009 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 2.009.998,60 € ab. Zusammen mit den 2007 und 2008 angesammelten doppischen Fehlbeträgen macht dies einen Fehlbedarf von 10.590.813,59 € aus. Hinzu kommen die kameralen Fehlbeträge der Alt-Samtgemeinden in Höhe von 20.792.748,85 €, so dass insgesamt Fehlbeträge in Höhe von 31.383.562,44 € abzudecken sind. Beachtlich ist auch die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten, insbesondere die Steigerung der Liquiditätskredite auf 31.000.000,00 €.

Die Samtgemeinde Elbtalaue dürfte aus eigener Kraft nicht in der Lage sein, ausgeglichene Ergebnisse zu erzielen. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde ist nicht gegeben.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.

b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 387.501,45 Euro wird zur tlw. Deckung des kameralen Sollfehlbetrages verwendet.  Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.397.500,05 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.