Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2009 wurde am 11.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 28.05.2014
erstellt. Zu den Hinweisen und
Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
beigefügt.
Es sind
2009 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;
Budget 3 |
167.702,32 |
Budget 61200 |
51.864,25 |
Die Überschreitung im Budget 3
ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Neben Aufwendungen für
Unterhaltungsmaßnahmen ist diese überwiegend auf den Einsatz eines Mitarbeiters
des Eigenbetriebes Kommunale Dienste als Hausmeistervertretung an den Grundschulen
entstanden.
Die Überschreitung im Budget 61200
ist durch höheren Zinsaufwand entstanden. Dieser wurde durch eine vorzeitige
Tilgungsanpassung verursacht, die aber dauerhaft zu einer nachhaltigen
Zinsentlastung führen wird.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als nicht ausreichend zu bezeichnen.
Das Haushaltsjahr
2009 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 2.009.998,60 € ab. Zusammen mit
den 2007 und 2008 angesammelten doppischen Fehlbeträgen macht dies einen
Fehlbedarf von 10.590.813,59 € aus. Hinzu kommen die kameralen Fehlbeträge der
Alt-Samtgemeinden in Höhe von 20.792.748,85 €, so dass insgesamt Fehlbeträge in
Höhe von 31.383.562,44 € abzudecken sind. Beachtlich ist auch die Höhe der
Verbindlichkeiten aus Krediten, insbesondere die Steigerung der
Liquiditätskredite auf 31.000.000,00 €.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue dürfte aus eigener Kraft nicht in der Lage sein, ausgeglichene
Ergebnisse zu erzielen. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde ist
nicht gegeben.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 387.501,45
Euro wird zur tlw. Deckung des kameralen Sollfehlbetrages verwendet. Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 2.397.500,05 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.