Betreff
Jahresabschluss der Samtgemeinde Elbtalaue zum 31.12.2008 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
2/1004/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2008 wurde am 10.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 06.05.2014 erstellt.  Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.

Es sind 2008 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;

 

0 Verwaltungsvorstand, Stabsstellenaufgaben

19.629,41

3 Bau

233.671,29

4 Bürgerservice

8.289,23

 

Die erhebliche Abweichung im Budget 3 ist nicht auf die Überschreitung der Aufwendungen (Plan: 5.481.500,00 Euro, Ergebnis 5.338.510,10 Euro) zurückzuführen. Auf der Ertragsseite war eine Ergebnisverbesserung durch Zuschreibung nachgeholter Instandsetzungsaufwendungen bei der Grundschule Dannenberg vorgesehen. Diese wurde 2008 nicht realisiert, da das Vorhaben, wie ursprünglich angedacht, nicht abgeschlossen war.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als nicht mehr ausreichend zu bezeichnen.. Das Haushaltsjahr 2008 schließt mit einem negativen Jahresergebnis von 3.147.741,78 € ab. Der Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes lt. Haushaltssatzung von -4.287.800 € konnte um 1.140.058,22 € verringert werden.

Insgesamt sind in der Schlussbilanz neben den kameralen Fehlbeträgen in Höhe von 21.013.011,07 € auch die doppischen Fehlbeträge in Höhe von 8.360.552,77 € ausgewiesen, so dass insgesamt Fehlbeträge von insgesamt 29.373.563,84 € abzudecken sind.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2008 wird beschlossen.

b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2008 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 220.262,22 Euro wird zur tlw. Abdeckung des kameralen Sollfehlbetrages verwendet. Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.368.004,00 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.