Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2008 wurde am 10.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 06.05.2014
erstellt. Zu den Hinweisen und
Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
beigefügt.
Es sind
2008 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;
0
Verwaltungsvorstand, Stabsstellenaufgaben |
19.629,41 |
3 Bau |
233.671,29 |
4
Bürgerservice |
8.289,23 |
Die erhebliche Abweichung im Budget 3
ist nicht auf die Überschreitung der Aufwendungen (Plan: 5.481.500,00 Euro,
Ergebnis 5.338.510,10 Euro) zurückzuführen. Auf der Ertragsseite war eine
Ergebnisverbesserung durch Zuschreibung nachgeholter
Instandsetzungsaufwendungen bei der Grundschule Dannenberg vorgesehen. Diese
wurde 2008 nicht realisiert, da das Vorhaben, wie ursprünglich angedacht, nicht
abgeschlossen war.
Das Rechnungsprüfungsamt
hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als nicht mehr ausreichend zu bezeichnen.. Das Haushaltsjahr 2008 schließt mit
einem negativen Jahresergebnis von 3.147.741,78 € ab. Der Fehlbedarf des
Ergebnishaushaltes lt. Haushaltssatzung von -4.287.800 € konnte um 1.140.058,22
€ verringert werden.
Insgesamt sind in
der Schlussbilanz neben den kameralen Fehlbeträgen in Höhe von 21.013.011,07 €
auch die doppischen Fehlbeträge in Höhe von 8.360.552,77 € ausgewiesen, so dass
insgesamt Fehlbeträge von insgesamt 29.373.563,84 € abzudecken sind.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2008 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2008 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 220.262,22
Euro wird zur tlw. Abdeckung des kameralen Sollfehlbetrages verwendet. Das
Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.368.004,00 Euro wird in das
Folgejahr vorgetragen.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.