Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 3
der Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR bestellt
der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates,
zu denen auch eine Vertreterin/ein Vertreter der Beschäftigten gehört.
Vor der Bestellung
durch den Samtgemeinderat wird gemäß § 6 Abs, 7 der Unternehmenssatzung von den
Bediensteten des Unternehmens der/die Vertreter/in der Bediensteten
entsprechend der Regelung des § 113 e Abs. 4 und 5 NGO i.V. mit § 110 Abs. 1
und 2 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) und der Wahlordnung
für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand
mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) gewählt.
Diese Wahl wurde
durchgeführt. Gewählt wurde Herr Bernd-Peter Spranz, Vertreterin: Frau Jenny
Bannör. Da Frau Jenny Bannör und der nächste Nachrücker, Herr Schwarz, aufgrund
von Mutterschutz bzw. Alterszeit ihre Funktion nicht wahrnehmen können, ist ein
neuer Vertreter zu bestellen. Dieses ist der nächste Nachrücker, Herr Michael
Scholz.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 Abs. 3
der Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird Herr
Michael Scholz zum stellv. Mitglied des Verwaltungsrates bestellt.