Betreff
Bindewirkung von Beschlüssen, erneuter Beschluss
Vorlage
31/0973/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit der Wirksamkeit eines Beschlusses geht auch grundsätzlich eine entsprechende Bindungswirkung der Vertretung (des Rates) einher; sie hat sich mit der Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Vorsitzenden zu dem entsprechenden Geschäfts- oder Sachantrag bzw. zu dem Tagesordnungspunkt eine grundsätzlich abschließende Meinung gebildet. Daher kann der entsprechende Beschluss beispielsweise in noch laufender Sitzung nicht einfach noch abgeändert werden. Grundsätzlich wird ein neuer Beschluss erforderlich sein, wenn sich kurz nach der Abstimmung Veränderungsbedarf am Beschlossenen ergibt. Dies ergibt sich bereits aus der Anstoßfunktion der Tagesordnung und wird dann besonders sichtbar, wenn Mitglieder der Vertretung nach der fraglichen Abstimmung die Sitzung verlassen haben.

 

Die Gemeinde Langendorf hat diesen Grundsatz der Dauerhaftigkeit und Berechenbarkeit von Beschlüssen sogar noch dadurch speziell Rechnung getragen, indem sie sich in § 5 Abs. 3 ihrer Geschäftsordnung eine Selbstbindung dahingehend auferlegt hat, Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen nur dann in die Tagesordnung aufzunehmen oder in der Sitzung zu stellen, wenn die Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate zurückliegt. Dies solle nur dann nicht gelten, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat.

 

Von dieser Selbstbindung des Rates kann nun nicht mehr durch einfache Mehrheitsbeschlüsse abgewichen werden. Dies ist nur möglich, wenn alle anwesenden Ratsmitglieder im Einzelfall einstimmig den Beschluss fassen, von der Bestimmung in der Geschäftsordnung abzuweichen. Nur in diesem Falle kann sich niemand auf die Nichteinhaltung der Geschäftsordnung berufen.

 

Sollte also der Tagesordnungspunkt „Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen in der Gemeinde Langendorf“, nunmehr erneut beschlossen werden, ist vorher ein einstimmiger Beschluss des Rates (anwesende Ratsmitglieder) notwendig, in diesem Einzelfall von der Geschäftsordnung abzuweichen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Tagesordnungspunkt „Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen in der Gemeinde Langendorf“ wird entgegen den Bestimmungen in § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Langendorf erneut vor Ablauf der dort festgelegten 6-Monats-Frist behandelt und beschlossen.