Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2007 wurde am 08.05.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken,
Raßmann + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am
26.06.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg,
Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 27.06.2014 bestätigt. Die Erstellung
des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit
dem Haushaltsjahr 2007 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
befriedigend zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2007 wird beschlossen.
b) Der Bürgermeisterin wird für das
Haushaltsjahr 2007 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 22.482,39 € wird in voller Höhe mit dem Fehlbetrag des Jahres 2004
verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.