Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2009 wurde am 24.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Winsen (Luhe), hat den Prüfbericht am
13.06.2014 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung
desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2009 verstrichenen
Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende
Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 84.431,54 € wird in das Folgejahr übertragen.