Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Gusborn zum 31.12.2005 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0959/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2005 wurde am 03.03.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am 14.04.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.04.2014 bestätigt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2005 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat angemerkt, dass in künftigen Jahresabschlüssen zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen wertberichtigt werden müssen. Im Konkreten betrifft das eine Forderung in Höhe von 34.803,32 € an die insolvente Phillipp Holzmann AG, die im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2007 einzelwertberichtigt werden muss.

Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, noch als befriedigend zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2005 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2005 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von 18.367,45 € wird in das Folgejahr vorgetragen.