Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 6.860,25 € wird in das Folgejahr vorgetragen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2009 wurde am 30.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 01.07.2014
erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden
durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2009 verstrichenen Zeitraumes und
durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage
erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als gut zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
·
keine
Anlagen:
- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
- Dokumentation zum Jahresabschluss 2009
- Schlussbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung