Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Damnatz zum 31.12.2009 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0935/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von 6.860,25 € wird in das Folgejahr vorgetragen.

 

 

 

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2009 wurde am 30.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 01.07.2014 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2009 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als gut zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         keine

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

  • Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
  • Dokumentation zum Jahresabschluss 2009
  • Schlussbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung