Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
16.06.2014 hat das Kirchenkreisamt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg den Antrag
auf Umwandlung einer Vormittagsgruppe in eine 2. Integrationsgruppe in der
ev.-luth. Kindertageseinrichtung Hitzacker gestellt.
Im Kindergartenjahr
2013/2014 wurden bereits 4 Kinder mit Behinderung in einer Integrationsgruppe
am Vormittag betreut. Zum neuen Betreuungsjahr 2014/2015 werden es insgesamt 6
Kinder sein, bei denen die Kostenanerkenntnis auf Betreuung in einer
Integrationskindergartengruppe vorliegt.
Alle sechs Kinder
sollen am Vormittag betreut werden, da die Eltern aufgrund ihrer
Berufstätigkeit einen Platz zu diesen Zeiten benötigen.
Bis Ende des
Kita-Jahres wurden zwei Regelgruppen (bis zu 25 Kindern), sowie eine
Integrationsgruppe (bis zu 17 Kindern) und eine Krippengruppe (bis zu 15
Kindern) angeboten.
Mit der Umwandlung
einer 25-er Kindergartengruppe in eine 18-er Integrationsgruppe mit 2 bis 4
Integrationsplätzen entstehen Kosten in Höhe von rd. 19.000 € im Jahr.
Diese Mehrkosten
ergeben sich insbesondere durch die 5. Betreuungsstunde (in I-Gruppen Standard)
sowie der fehlenden Elternbeiträge für mindestens 7 Kinder.
Die wegfallenden
sieben Regelplätze werden jedoch – aller Wahrscheinlichkeit nach – nicht für
die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz benötigt. Am
Vormittag wären dann alle Plätze besetzt, im Nachmittagsbereich sind derzeit 4
Plätze unbesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
stimmt der Umwandlung einer Vormittagsgruppe in eine 2. Integrationsgruppe in
der ev.-luth. Kindertagesstätte Hitzacker (Elbe) ab dem 01.08.2014 zu.