Betreff
Einrichtung einer 2. Integrationsgruppe in der ev.-luth. Kindertagesstätte Hitzacker
Vorlage
14/0921/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.06.2014 hat das Kirchenkreisamt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg den Antrag auf Umwandlung einer Vormittagsgruppe in eine 2. Integrationsgruppe in der ev.-luth. Kindertageseinrichtung Hitzacker gestellt.

 

Im Kindergartenjahr 2013/2014 wurden bereits 4 Kinder mit Behinderung in einer Integrationsgruppe am Vormittag betreut. Zum neuen Betreuungsjahr 2014/2015 werden es insgesamt 6 Kinder sein, bei denen die Kostenanerkenntnis auf Betreuung in einer Integrationskindergartengruppe vorliegt.

Alle sechs Kinder sollen am Vormittag betreut werden, da die Eltern aufgrund ihrer Berufstätigkeit einen Platz zu diesen Zeiten benötigen.

Bis Ende des Kita-Jahres wurden zwei Regelgruppen (bis zu 25 Kindern), sowie eine Integrationsgruppe (bis zu 17 Kindern) und eine Krippengruppe (bis zu 15 Kindern) angeboten.

Mit der Umwandlung einer 25-er Kindergartengruppe in eine 18-er Integrationsgruppe mit 2 bis 4 Integrationsplätzen entstehen Kosten in Höhe von rd. 19.000 € im Jahr.

Diese Mehrkosten ergeben sich insbesondere durch die 5. Betreuungsstunde (in I-Gruppen Standard) sowie der fehlenden Elternbeiträge für mindestens 7 Kinder.

 

Die wegfallenden sieben Regelplätze werden jedoch – aller Wahrscheinlichkeit nach – nicht für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz benötigt. Am Vormittag wären dann alle Plätze besetzt, im Nachmittagsbereich sind derzeit 4 Plätze unbesetzt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde stimmt der Umwandlung einer Vormittagsgruppe in eine 2. Integrationsgruppe in der ev.-luth. Kindertagesstätte Hitzacker (Elbe) ab dem 01.08.2014 zu.