Betreff
Jahresabschluss der Stadt Dannenberg (Elbe) zum 31.12.2008 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
2/0909/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2008 wurde am 31.03.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 08.05.2014 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Überplanmäßige Aufwendungen sind entstanden:

Budget 61201: 19.904,68 Euro, bedingt durch höheren Zinsaufwand für Liquiditätskredite..

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum bezogen, als nicht gänzlich zufriedenstellend bezeichnet werden. Gegenüber dem Vorjahr ist eine deutliche Verschlechterung eingetreten, so beim Jahresergebnis um fast 800.000,00 Euro und bei den liquiden Mitteln um über 1,3 Mio Euro. Wie in den Vorjahren verminderte sich zudem das Sachvermögens.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2008 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2008 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 558.902,28 Euro wird durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 67.980, 98 Euro und eine Entnahme aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 490.921,30 Euro gedeckt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.