Sachverhalt:
siehe
Beschlussvorlage 00/730/2014 zum AIZE/SgA am 20.03.2014 und Niederschrift zu
TOP 6, SgAE/IX/28
Ergänzung
zur Vorlage (00/730/2014), Stand 12.06.2014:
Als
Weiterentwicklung zum Sachstand nach der Sitzungsvorlage (00/730/2014) liegt
mittlerweile das Ergebnis einer Arbeitsgruppe vor, die in einer offenen
Sitzung, zu der Landrat Jürgen Schulz als Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung EWT und Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland
als amtierender Fachbeiratsvorsitzender EWT eingeladen hatten, gebildet worden
war. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus
jeweils drei Vertretern des Landkreises und der drei Samtgemeinden aus den
Bereichen Handel und Gewerbe, Tourismus und Politik zusammen.
Für die
Elbtalaue wurden als politische Vertreter der Bürgermeister der Stadt Hitzacker
(Elbe) Holger Mertins, (Vertreter: Vorsitzender des AIZE Udo Sperling), für den
Tourismus Barbara Kenner (Vertretung
Peter Wieczorek) und für die
Wirtschaft Ursula Fallapp (ALMA) (Vertretung F. Schmidkte, Spartensprecher
Wirtschaft, ALMA) benannt.
Die
Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, einen Vorschlag für die zukünftige Aufgabenfestlegung der
zukünftigen zentralen Vermarktungsgesellschaft zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe
hat nach mehreren Tagungen folgende Papiere vorgelegt, die nach
zwischenzeitlicher Diskussion am 12.06.2014 einvernehmlich endabgestimmt
wurden.
·
Leitlinien für das von der Zentralen Vermarktungsgesellschaft für
die Region Lüchow-Dannenberg zu formulierende Leitbild (Anlage 1),
·
Absichtserklärung hinsichtlich des Aufgabenplanes der
Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer zentralen Vermarktungsgesellschaft für die
Region Lüchow-Dannenberg (Anlage 2).
Der
Aufgabenplan der Arbeitsgruppe ist durchaus mit der in der Beschlussvorlage für
Landkreis und Samtgemeinden dargestellten Umstrukturierung der EWT konform. Die
erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sollen aus Sicht der Arbeitsgruppe
Grundlagen für die notwendige weitere konzeptionelle Arbeit der zukünftigen
zentralen Vermarktungsgesellschaft darstellen, da der Prozess erst am Anfang
steht und eine neue Geschäftsführung
unbedingt mit einzubeziehen ist, stellen aber noch kein fertiges Konzept dar.
Ferner
zeichnet sich ab, dass wegen vielfältiger Geschäftsverpflichtungen und zur
Sicherung des touristischen Marketings
die EWT bereits Verbindlichkeiten eingehen musste, die das Jahr 2015
erheblich binden. Eine Neuausrichtung zum Stichtag 01.01.2015 in vollständiger
Form erscheint deshalb, aber auch wegen noch nicht endgültig geklärter Fragen
der Personalüberleitung nicht realisierbar. Damit muss das Jahr 2015 als
Überleitungs- und Veränderungsjahr mit dem Zielpunkt 01.01.2016 gesehen und die
Beschlussfassung sollte entsprechend
ergänzt werden.
In
Konsequenz steht aus Sicht einiger Gesellschafter die vorsorgliche Kündigung
des Gesellschaftsvertrages an, da es bislang keine abgeschlossene Konzeption
für die Umsetzung der zukünftigen Vermarktungsgesellschaft gibt. Für die
Samtgemeinde Lüchow liegt die Beschlussfassung über die vorsorgliche Kündigung
vor, für die Samtgemeinde Gartow entsprechende Beschlussempfehlungen.
Da alle
Beschlussvorschläge als "Ultima Ratio" eine Kündigung des
Gesellschaftervertrages vorsehen, haben
sich die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises und der Samtgemeinden auf eine
Protokollerklärung im Zusammenhang mit der notwendigen Beschlussfassung im
Kreistag und in den Samtgemeinden zur Neustrukturierung der EWT verständigt,
die ergänzend Gegenstand der Beschlussfassungen werden soll. Diese ist als Anlage 3 beigefügt und soll den konstruktiven Charakter der
vorsorglichen Kündigung deutlich machen. Die vorsorgliche Kündigung hätte das
Ziel, in den nächsten 18 Monaten (bis
zum 01.01.2016) eine Umstrukturierung der Gesellschaft auf Grundlage der bisher
erarbeiteten Konzepte zu erreichen.
Da keine einheitlichen Beschlüsse der Gesellschafter
erreicht werden konnten, wird auch seitens des Gesellschafters Samtgemeinde
Elbtalaue eine vorsorgliche Kündigung des Gesellschaftervertrages erforderlich.
Der SgA hat daher in seiner Sitzung am 12.06.2014 dem Rat eine Erweiterung
seiner Beschlussfassung vom 20.03.2014 empfohlen (siehe Fettdruck):
„Der
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die im Sachverhalt dargestellte
Umstrukturierung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) als Grundlage möglichst
zum 01.01.2015 vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse des Kreistages und der
Samtgemeinderäte Lüchow (Wendland) und Gartow.
Sollten
diese bis zum 30.06. 2014 nicht
vorliegen, beschließt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Kündigung des
Gesellschaftervertrages zum 31.12.2015.
Die
Gesellschafter stimmen darin überein, dass eine solche Kündigung keinesfalls
destruktiven Charakter haben darf, der ggfls. zur Zerschlagung und Abwicklung
der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb der Kündigungsfrist eine
Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung des Gesellschaftervertrages
gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale Vermarktungsgesellschaft für den
Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.“
Beschlussvorschlag:
Empfehlung
des Samtgemeindeausschusses vom
12.06.2014:
Der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die im Sachverhalt dargestellte
Umstrukturierung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) als Grundlage möglichst zum 01.01.2015 vorbehaltlich
gleichlautender Beschlüsse des Kreistages und der Samtgemeinderäte Lüchow
(Wendland) und Gartow.
Sollten
diese bis zum 30.06. 2014 nicht
vorliegen, beschließt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Kündigung des
Gesellschaftervertrages zum 31.12.2015.
Die Gesellschafter stimmen darin überein, dass eine solche Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter haben darf, der ggfls. zur Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.