Betreff
Umstrukturierung der Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH (EWT) zum 01.01.2015, Ergänzung zur Vorlage (00/730/2014)
Vorlage
00/730/2014/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

siehe Beschlussvorlage 00/730/2014 zum AIZE/SgA am 20.03.2014 und Niederschrift zu TOP 6, SgAE/IX/28

 

Ergänzung zur Vorlage (00/730/2014), Stand 12.06.2014:

 

Als Weiterentwicklung zum Sachstand nach der Sitzungsvorlage (00/730/2014) liegt mittlerweile das Ergebnis einer Arbeitsgruppe vor, die in einer offenen Sitzung, zu der Landrat Jürgen Schulz als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung EWT und Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland als amtierender Fachbeiratsvorsitzender EWT eingeladen hatten, gebildet worden war. Die Arbeitsgruppe setzte  sich aus jeweils drei Vertretern des Landkreises und der drei Samtgemeinden aus den Bereichen Handel und Gewerbe, Tourismus und Politik  zusammen.

Für die Elbtalaue wurden als politische Vertreter der Bürgermeister der Stadt Hitzacker (Elbe) Holger Mertins, (Vertreter: Vorsitzender des AIZE Udo Sperling), für den Tourismus Barbara Kenner (Vertretung  Peter  Wieczorek) und für die Wirtschaft Ursula Fallapp (ALMA) (Vertretung F. Schmidkte, Spartensprecher Wirtschaft, ALMA) benannt.

 

Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, einen Vorschlag  für die zukünftige Aufgabenfestlegung der zukünftigen zentralen Vermarktungsgesellschaft zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat nach mehreren Tagungen folgende Papiere vorgelegt, die nach zwischenzeitlicher Diskussion am 12.06.2014 einvernehmlich endabgestimmt wurden.

·         Leitlinien für das von der Zentralen Vermarktungsgesellschaft für die Region Lüchow-Dannenberg zu formulierende Leitbild (Anlage 1),

·         Absichtserklärung hinsichtlich des Aufgabenplanes der Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer zentralen Vermarktungsgesellschaft für die Region Lüchow-Dannenberg (Anlage 2).

Der Aufgabenplan der Arbeitsgruppe ist durchaus mit der in der Beschlussvorlage für Landkreis und Samtgemeinden dargestellten Umstrukturierung der EWT konform. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sollen aus Sicht der Arbeitsgruppe Grundlagen für die notwendige weitere konzeptionelle Arbeit der zukünftigen zentralen Vermarktungsgesellschaft darstellen, da der Prozess erst am Anfang steht und eine  neue Geschäftsführung unbedingt mit einzubeziehen ist, stellen aber noch kein fertiges Konzept dar.

 

Ferner zeichnet sich ab, dass wegen vielfältiger Geschäftsverpflichtungen und zur Sicherung des touristischen Marketings  die EWT bereits Verbindlichkeiten eingehen musste, die das Jahr 2015 erheblich binden. Eine Neuausrichtung zum Stichtag 01.01.2015 in vollständiger Form erscheint deshalb, aber auch wegen noch nicht endgültig geklärter Fragen der Personalüberleitung nicht realisierbar. Damit muss das Jahr 2015 als Überleitungs- und Veränderungsjahr mit dem Zielpunkt 01.01.2016 gesehen und die Beschlussfassung sollte entsprechend  ergänzt werden.

 

In Konsequenz steht aus Sicht einiger Gesellschafter die vorsorgliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages an, da es bislang keine abgeschlossene Konzeption für die Umsetzung der zukünftigen Vermarktungsgesellschaft gibt. Für die Samtgemeinde Lüchow liegt die Beschlussfassung über die vorsorgliche Kündigung vor, für die Samtgemeinde Gartow entsprechende Beschlussempfehlungen.

 

Da alle Beschlussvorschläge als "Ultima Ratio" eine Kündigung des Gesellschaftervertrages vorsehen,  haben sich die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises und der Samtgemeinden auf eine Protokollerklärung im Zusammenhang mit der notwendigen Beschlussfassung im Kreistag und in den Samtgemeinden zur Neustrukturierung der EWT verständigt, die ergänzend Gegenstand der Beschlussfassungen werden soll. Diese ist  als Anlage 3 beigefügt  und soll den konstruktiven Charakter der vorsorglichen Kündigung deutlich machen. Die vorsorgliche Kündigung hätte das Ziel,  in den nächsten 18 Monaten (bis zum 01.01.2016) eine Umstrukturierung der Gesellschaft auf Grundlage der bisher erarbeiteten Konzepte zu erreichen.

 

Da keine einheitlichen Beschlüsse der Gesellschafter erreicht werden konnten, wird auch seitens des Gesellschafters Samtgemeinde Elbtalaue eine vorsorgliche Kündigung des Gesellschaftervertrages erforderlich. Der SgA hat daher in seiner Sitzung am 12.06.2014 dem Rat eine Erweiterung seiner Beschlussfassung vom 20.03.2014 empfohlen (siehe Fettdruck):

 

„Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die im Sachverhalt dargestellte Umstrukturierung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) als Grundlage möglichst zum 01.01.2015 vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse des Kreistages und der Samtgemeinderäte Lüchow (Wendland) und Gartow.

Sollten diese  bis zum 30.06. 2014 nicht vorliegen, beschließt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Kündigung des Gesellschaftervertrages zum 31.12.2015.

Die Gesellschafter stimmen darin überein, dass eine solche Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter haben darf, der ggfls. zur Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.“

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Empfehlung des Samtgemeindeausschusses vom  12.06.2014:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die im Sachverhalt dargestellte Umstrukturierung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) als Grundlage möglichst zum 01.01.2015 vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse des Kreistages und der Samtgemeinderäte Lüchow (Wendland) und Gartow.

Sollten diese  bis zum 30.06. 2014 nicht vorliegen, beschließt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Kündigung des Gesellschaftervertrages zum 31.12.2015.

Die Gesellschafter stimmen darin überein, dass eine solche Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter haben darf, der ggfls. zur Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.