Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Ratsherren Peter Schneeberg
Vorlage
11/0879/2014
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß
§ 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach
den §§ 40 bis 42 NKomVG durch den Samtgemeindebürgermeister zu belehren. Die Belehrung hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Peter Schneeberg seine Aufgaben nach bestem Wissen
und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin,
gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot
gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß §
42 NKomVG einzuhalten.“
Beschlussvorschlag: