Betreff
Schulentwicklung in der Samtgemeinde Elbtalaue 2020, hier: Bildung eines Arbeitskreises
Vorlage
14/0874/2014
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Empfehlungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofes nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Grundschulen mit weniger als 50 Schülern zu schließen, hat Verunsicherung am weiteren Bestand auch einiger Schulen in Trägerschaft der Samtgemeinde Elbtalaue ausgelöst. Auch wird in diesem Zusammenhang in den Raum gestellt, dass möglicherweise Schulen keine Fördermittel für inklusive Maßnahmen erhalten, wenn sie einer gewissen Mindestgröße nicht entsprechen.

 

Erfahrungen im Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben gezeigt, dass Eltern bei Entscheidungen über Schulentwicklung frühzeitig eingebunden werden wollen.

 

Da häufig gerade im Hinblick auf Fördermittel kurzfristige Entscheidungen zu treffen sind, erfolgt ohne langfristige Vorbereitung eine genaue Betrachtung der Fakten und die Beteiligung aller Betroffenen in der Regel nicht maximal sondern minimal.

Meist aus der Sicht der finanziellen Möglichkeiten und nicht – unbedingt – zum Wohle der Betroffenen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass alle Betroffenen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue die unterschiedlichen Aspekte zusammentragen, um die Rahmenbedingungen für „Gute Schule, gute Schüler“ festzulegen, die für alle Standorte gelten müssen..

 

Ziel ist nicht Schulen zu schließen, sondern Argumente zu haben, Schulen zu erhalten.

 

 

Folgende Aspekte (Aufzählung nicht abschließend) sollten betrachtet werden:

 

Schülerzahlen

Entwicklung in den nächsten Jahren, Überprüfung der Schulbezirke (sind diese angemessen oder sollten Einzugsbereiche geändert werden?)

 

Schulgröße

Welche Vor- bzw. Nachteile bieten kleine Schulen und welche mehrzügige Schulen.

Kombi-Klassen: Vor- und Nachteile.

Die Klassenstärke muss bei Inklusion deutlich geringer sein.

Können die Schulen Dannenberg und Hitzacker überhaupt Kinder aufnehmen

Unterschiedliche Kinder, unterschiedliche Bedürfnisse

 

Sanierung von Schulen

Prioritätenliste für Rangfolge der Sanierung festlegen.

Förderprogramme

 

Ausstattung von Schulen

SchülerInnen sollten gleiche Voraussetzungen an allen Schulen haben.

 

 

Schulsozialarbeit

Erforderlich an allen Schulen, wie finanzierbar?

 

Inklusion

Bei Sanierung grundsätzlich inklusive Aspekte berücksichtigen.

 

Ausstattung vom Land – Lehrerstunden/Ganztagsbetrieb

Lehrerstunden nach Schülerzahlen – wieviel Lehrer braucht eine Schule (Vertretung/Leitung),

wie wird der Ganztagsbetrieb in den kleinen Schulen möglich?

 

Schülerbeförderung

Erreichbarkeit von Schulen – welcher Schulweg ist zumutbar (nicht gesetzlich sondern gefühlt)

 

Ganztagsunterricht

Für alle Schulen sinnvoll? Ausstattung Mensa, Sportmöglichkeiten, Rückzugsmöglichkeiten für Schüler

 

Kooperationen

-              Einzelner Schulen

-              Mit Kita und Hort

-              Übergreifend mit Schulen anderer Samtgemeinden

-              Außerhalb des Landkreises

 

 

Ziel

Die Samtgemeinde Elbtalaue hält allen Kindern  in ihren Grundschulen vergleichbare Standards in Ausstattung und Schulqualität vor.

 

In einem Arbeitskreis vertreten sollten sein:

-              Eltern

-              Schule (Schulleitungen/Lehrkräfte)

-              Politik

-              Verwaltung

 

Bei Bedarf: Schulrat, Schulsozialarbeiter, Landkreis o.a.

 

Um den Arbeitskreis (AK) handlungsfähig zu halten, sollten diesem nicht mehr als 10 Personen angehören.

Der AK stellt seine Ergebnisse in den Sitzungen des Schulausschusses vor, die Mitglieder des Ausschusses können dem AK Handlungsaufträge geben, sodass alle politischen VertreterInnen jederzeit Einfluss auf die Arbeit nehmen können und die Transparenz der Arbeit gewährleistet ist.

 

Der Arbeitskreis wird zeitlich unbegrenzt eingesetzt. 

 


Beschlussvorschlag:

Zur Schulentwicklung in der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein Arbeitskreis gebildet, der folgende Mitglieder umfasst: ………………………….