Sachverhalt:
Die Empfehlungen
des Niedersächsischen Landesrechnungshofes nach einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Grundschulen mit weniger als 50 Schülern zu
schließen, hat Verunsicherung am weiteren Bestand auch einiger Schulen in
Trägerschaft der Samtgemeinde Elbtalaue ausgelöst. Auch wird in diesem
Zusammenhang in den Raum gestellt, dass möglicherweise Schulen keine
Fördermittel für inklusive Maßnahmen erhalten, wenn sie einer gewissen
Mindestgröße nicht entsprechen.
Erfahrungen im
Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben gezeigt, dass Eltern bei
Entscheidungen über Schulentwicklung frühzeitig eingebunden werden wollen.
Da häufig gerade im
Hinblick auf Fördermittel kurzfristige Entscheidungen zu treffen sind, erfolgt
ohne langfristige Vorbereitung eine genaue Betrachtung der Fakten und die
Beteiligung aller Betroffenen in der Regel nicht maximal sondern minimal.
Meist aus der Sicht
der finanziellen Möglichkeiten und nicht – unbedingt – zum Wohle der
Betroffenen.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, dass alle Betroffenen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue
die unterschiedlichen Aspekte zusammentragen, um die Rahmenbedingungen für
„Gute Schule, gute Schüler“ festzulegen, die für alle Standorte gelten müssen..
Ziel ist nicht
Schulen zu schließen, sondern Argumente zu haben, Schulen zu erhalten.
Folgende Aspekte (Aufzählung nicht abschließend) sollten betrachtet werden:
Schülerzahlen
Entwicklung in den
nächsten Jahren, Überprüfung der Schulbezirke (sind diese angemessen oder
sollten Einzugsbereiche geändert werden?)
Schulgröße
Welche Vor- bzw.
Nachteile bieten kleine Schulen und welche mehrzügige Schulen.
Kombi-Klassen: Vor-
und Nachteile.
Die Klassenstärke
muss bei Inklusion deutlich geringer sein.
Können die Schulen
Dannenberg und Hitzacker überhaupt Kinder aufnehmen
Unterschiedliche
Kinder, unterschiedliche Bedürfnisse
Sanierung von Schulen
Prioritätenliste
für Rangfolge der Sanierung festlegen.
Förderprogramme
Ausstattung von Schulen
SchülerInnen
sollten gleiche Voraussetzungen an allen Schulen haben.
Schulsozialarbeit
Erforderlich an
allen Schulen, wie finanzierbar?
Inklusion
Bei Sanierung
grundsätzlich inklusive Aspekte berücksichtigen.
Ausstattung vom Land –
Lehrerstunden/Ganztagsbetrieb
Lehrerstunden nach
Schülerzahlen – wieviel Lehrer braucht eine Schule (Vertretung/Leitung),
wie wird der
Ganztagsbetrieb in den kleinen Schulen möglich?
Schülerbeförderung
Erreichbarkeit von
Schulen – welcher Schulweg ist zumutbar (nicht gesetzlich sondern gefühlt)
Ganztagsunterricht
Für alle Schulen
sinnvoll? Ausstattung Mensa, Sportmöglichkeiten, Rückzugsmöglichkeiten für
Schüler
Kooperationen
- Einzelner Schulen
- Mit Kita und Hort
- Übergreifend mit Schulen anderer
Samtgemeinden
- Außerhalb des Landkreises
Ziel
Die Samtgemeinde Elbtalaue hält allen
Kindern in ihren Grundschulen
vergleichbare Standards in Ausstattung und Schulqualität vor.
In einem Arbeitskreis vertreten sollten sein:
- Eltern
- Schule (Schulleitungen/Lehrkräfte)
- Politik
- Verwaltung
Bei Bedarf:
Schulrat, Schulsozialarbeiter, Landkreis o.a.
Um den Arbeitskreis
(AK) handlungsfähig zu halten, sollten diesem nicht mehr als 10 Personen
angehören.
Der AK stellt seine
Ergebnisse in den Sitzungen des Schulausschusses vor, die Mitglieder des
Ausschusses können dem AK Handlungsaufträge geben, sodass alle politischen
VertreterInnen jederzeit Einfluss auf die Arbeit nehmen können und die
Transparenz der Arbeit gewährleistet ist.
Der Arbeitskreis
wird zeitlich unbegrenzt eingesetzt.
Beschlussvorschlag:
Zur Schulentwicklung in der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein Arbeitskreis gebildet, der folgende Mitglieder umfasst: ………………………….