Sachverhalt:
- Allgemeine
Situation zur Katzenproblematik
Unter freilaufenden
Katzen werden Haus- und Rassekatzen bezeichnet, die in menschlicher Obhut
gehalten werden und denen durch ihre Besitzer unregelmäßig, regelmäßig oder
dauernd Freigang gewährt wird.
Frei lebende Katzen
sind ausgesetzte, zurückgelassene und vernachlässigte Haus- und Rassekatzen und
deren Nachwuchs, die den Bezug zur menschlichen Obhut verloren haben.
Die Situation von
nicht gekennzeichneten und kastrierten Katzen erlangt auch im Landkreis
Lüchow-Dannenberg größere Bedeutung. Die Tierhilfe Wendland musste im letzten
Jahr aufgrund der angestiegenen Zahl der Katzen bereits einen Aufnahmestopp
wegen Überfüllung verhängen.
Es sind derzeit
keine konkreten Brennpunkte auszumachen, weil sich das Aufkommen der frei
lebenden Katzen auf alle Samtgemeinden verteilt.
Bereits in 2011
wurde ein runder Tisch zu diesem Thema einberufen. Teilnehmer waren der
Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Tierhilfe Wendland, die Tierärztekammer, der
Kreisjägermeister und die Samtgemeinden. Seinerzeit wurde vorerst von der
Erarbeitung einer Verordnung abgesehen. Ziel war, durch Öffentlichkeitsarbeit
die unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden und frei lebenden Katzen zu
unterbinden, um damit tierschutzwidrige Umstände zu verhindern und zu
beseitigen sowie die Katzenhalter auf die notwendige Kastration von
freilaufenden Katzen aufmerksam zu machen. Es wurden hierzu Pressemitteilungen
und ein Flyer erarbeitet. Durch Öffentlichkeitsarbeit konnte das Ziel jedoch
nicht erreicht werden.
Die inzwischen
geführten Gespräche mit der Tierhilfe Wendland und der Katzenhilfe
Lüchow-Dannenberg haben die Notwendigkeit der Verordnung deutlich gemacht.
Die Samtgemeinden
im Landkreis Lüchow-Dannenberg stellen sich der Problematik der sich
unkontrolliert vermehrenden Katzen. Bisher wurde die Situation nicht im vollen
Umfang wahrgenommen und nur als scheinbare Einzelfälle registriert, weil sich
der Bürger in aller Regel direkt an die die Tierhilfe Wendland oder die
Katzenhilfe Lüchow-Dannenberg wendet.
Im Ergebnis ist
festzustellen, dass die Dynamik der Vermehrungsrate von Katzen, ohne die
Verordnung nicht mehr bewältigt werden kann. Alle bisher eingeleiteten
Maßnahmen wie z.B. durch Medien- und Printaufklärung, durch Fang- und
Kastrationsaktionen der Tierhilfe wurden keine signifikanten Reduzierungen der
frei lebenden Katzen erreicht.
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung
Ziel der
vorliegenden Verordnung ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung
abzuwehren, die mit
der Übertragung von Krankheiten und anderen Gefahren durch frei lebende und
freilaufende Katzen verbunden sind. Weiterhin soll die unkontrollierte
Vermehrung von Katzen und eine Reduzierung der Überpopulation begrenzt werden.
Frei lebende Katzen
fristen in tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben. Diese Tiere sind in der
Regel durch Hunger, Krankheit und Parasitenbefall gezeichnet. Sie leiden und
sterben aufgrund der fehlenden Versorgung. Diese tierschutzwidrigen Umstände
werden durch das vorherige Handeln bzw. Nichthandeln des Menschen herbeigeführt.
Da diese
tierschutzwidrigen Umstände letztlich durch menschliches Verhalten verursacht
wird, kann eine Betroffenheit des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung
angenommen werden, da mit der Aufnahme des Staatszieles Tierschutzes im Art.
20a des Grundgesetzes der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere als
Aufgabe der Rechtsordnung wahrzunehmen ist.
Die Kastration auf
freiwilliger Basis (Appell an das Verantwortungsbewusstsein) hat sich als nicht
effektiv dargestellt.
Von einer
wachsenden Zahl frei lebender Katzen, die zu erheblichen Anteilen mit Erregern
ggf. auch auf den Menschen übertragbarer Krankheiten infiziert sind, sowie
deren Ausscheidungen geht eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung
aus. Dieser Gefahr soll durch eine Kastrationspflicht begegnet werden.
Die Vereine leisten
wertvolle Arbeit für den Tierschutz. Die Verordnung ist für sie wichtiger
Bestandteil für ihre Arbeit.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat
beschließt die anliegende Verordnung über die Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht von Katzen.