Betreff
Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen
Vorlage
4/0775/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  1. Allgemeine Situation zur Katzenproblematik

 

Unter freilaufenden Katzen werden Haus- und Rassekatzen bezeichnet, die in menschlicher Obhut gehalten werden und denen durch ihre Besitzer unregelmäßig, regelmäßig oder dauernd Freigang gewährt wird.

 

Frei lebende Katzen sind ausgesetzte, zurückgelassene und vernachlässigte Haus- und Rassekatzen und deren Nachwuchs, die den Bezug zur menschlichen Obhut verloren haben.

 

Die Situation von nicht gekennzeichneten und kastrierten Katzen erlangt auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg größere Bedeutung. Die Tierhilfe Wendland musste im letzten Jahr aufgrund der angestiegenen Zahl der Katzen bereits einen Aufnahmestopp wegen Überfüllung verhängen.

 

Es sind derzeit keine konkreten Brennpunkte auszumachen, weil sich das Aufkommen der frei lebenden Katzen auf alle Samtgemeinden verteilt.

 

Bereits in 2011 wurde ein runder Tisch zu diesem Thema einberufen. Teilnehmer waren der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Tierhilfe Wendland, die Tierärztekammer, der Kreisjägermeister und die Samtgemeinden. Seinerzeit wurde vorerst von der Erarbeitung einer Verordnung abgesehen. Ziel war, durch Öffentlichkeitsarbeit die unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden und frei lebenden Katzen zu unterbinden, um damit tierschutzwidrige Umstände zu verhindern und zu beseitigen sowie die Katzenhalter auf die notwendige Kastration von freilaufenden Katzen aufmerksam zu machen. Es wurden hierzu Pressemitteilungen und ein Flyer erarbeitet. Durch Öffentlichkeitsarbeit konnte das Ziel jedoch nicht erreicht werden.

Die inzwischen geführten Gespräche mit der Tierhilfe Wendland und der Katzenhilfe Lüchow-Dannenberg haben die Notwendigkeit der Verordnung deutlich gemacht.

Die Samtgemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg stellen sich der Problematik der sich unkontrolliert vermehrenden Katzen. Bisher wurde die Situation nicht im vollen Umfang wahrgenommen und nur als scheinbare Einzelfälle registriert, weil sich der Bürger in aller Regel direkt an die die Tierhilfe Wendland oder die Katzenhilfe Lüchow-Dannenberg wendet.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Dynamik der Vermehrungsrate von Katzen, ohne die Verordnung nicht mehr bewältigt werden kann. Alle bisher eingeleiteten Maßnahmen wie z.B. durch Medien- und Printaufklärung, durch Fang- und Kastrationsaktionen der Tierhilfe wurden keine signifikanten Reduzierungen der frei lebenden Katzen erreicht.

 

  1. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

 

Ziel der vorliegenden Verordnung ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

abzuwehren, die mit der Übertragung von Krankheiten und anderen Gefahren durch frei lebende und freilaufende Katzen verbunden sind. Weiterhin soll die unkontrollierte Vermehrung von Katzen und eine Reduzierung der Überpopulation begrenzt werden.

 

Frei lebende Katzen fristen in tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben. Diese Tiere sind in der Regel durch Hunger, Krankheit und Parasitenbefall gezeichnet. Sie leiden und sterben aufgrund der fehlenden Versorgung. Diese tierschutzwidrigen Umstände werden durch das vorherige Handeln bzw. Nichthandeln des Menschen herbeigeführt.

Da diese tierschutzwidrigen Umstände letztlich durch menschliches Verhalten verursacht wird, kann eine Betroffenheit des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung angenommen werden, da mit der Aufnahme des Staatszieles Tierschutzes im Art. 20a des Grundgesetzes der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere als Aufgabe der Rechtsordnung wahrzunehmen ist.

 

Die Kastration auf freiwilliger Basis (Appell an das Verantwortungsbewusstsein) hat sich als nicht effektiv dargestellt.

 

Von einer wachsenden Zahl frei lebender Katzen, die zu erheblichen Anteilen mit Erregern ggf. auch auf den Menschen übertragbarer Krankheiten infiziert sind, sowie deren Ausscheidungen geht eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung aus. Dieser Gefahr soll durch eine Kastrationspflicht begegnet werden.

 

Die Vereine leisten wertvolle Arbeit für den Tierschutz. Die Verordnung ist für sie wichtiger Bestandteil für ihre Arbeit.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat beschließt die anliegende Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen.