Sachverhalt:
Die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg und die Firma Süßmilch
haben bei der Stadt Dannenberg (Elbe)
beantragt den Bebauungsplan Breeser Weg, bezüglich der festgesetzten
Bepflanzungsvorgaben zwischen ihren Grundstücken zu ändern. (Anträge sind der
Vorlage beigefügt)
Der Bebauungsplan Breeser Weg in der zurzeit gültigen
Fassung setzt in der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 an den Grenzen benachbarter
Grundstücke innerhalb eines Baugebiets, auf jeder Seite eine fünfreihige
Laubgehölzbepflanzung fest. Diese Bepflanzung auf allen Baugrundstücken ist gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 9.2 b) als ein Teil mehrerer für die
B-Planaufstellung notwendiger Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.
Wegen der in dem B-Plan enthaltenen Festsetzungen sind
potentielle Erwerber aufgefordert Bauflächen in weitaus größerem Umfang, als
für ihr Gewerbe benötigt, zu erwerben. Insbesondere bei „kleineren“
Gewerbeflächen kommt es so zu einem „Missverhältnis“ zwischen Bau- und
Grünflächen auf den Gewerbegrundstücken. Bei Ansiedlungsgesprächen für
„kleinere“ benötigte Gewerbeflächen sind es gerade diese Festsetzungen die eine
Entscheidungsfindung der Ansiedlungsinteressenten erschweren.
Die beantragte Aufhebung der hier betroffenen Bepflanzungsgebote sollte daher
für das gesamte B-Plangebiet erfolgen. Notwendige Biotopverbünde sind in diesem
B-Plangebiet durch zahlreiche Festsetzungen von das Plangebiet durchziehende großzügige
Schutzgehölzpflanzungen, extensive Grünlandflächen, Feldgehölzreihen,
Kleingewässer sowie Gras- und Staudenfluren gesichert.
Auf bereits entsprechend der geltenden Festsetzungen genutzten Gewerbeflächen
würden zusätzliche planerische Nutzungsmöglichkeiten entstehen, so dass es für
diese Grundstücke keine „Schlechterstellung“ gegenüber noch bebaubaren Flächen
geben würde.
Aufgrund der Anträge der o.g. Firmen sind somit verschiedene
Änderungsmöglichkeiten denkbar:
a)
Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für die Grundstücke
Volksbank / Süßmilch. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung
an den Grundstücken Volksbank / Süßmilch, ist eine Ausgleichsfläche in gleicher
Flächengröße (ca. 0,4 ha) zu bepflanzen. Die Kostenübernahme ist durch die
Antragsteller zu gewährleisten.
b)
Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für den gesamten
Bebauungsplan Breeser Weg. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung
zwischen allen Grundstücken, ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße
(ca. 2,3 ha) zu bepflanzen.
Bei den vorgestellten Änderungen des Bebauungsplans muss der
entstehende Fehlbedarf an Kompensationsflächen, aufgrund von im Plangebiet
fehlender geeigneter Flächen, außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden.
Die Stadt Dannenberg (Elbe) besitzt eine
Fläche in der Gemarkung Bückau, welche grundsätzlich für die
Kompensationsmaßnahmen in Frage kommt. Über eine Satzung gem. § 135 a-c BauGB können die dort für Kompensationen
anfallenden Kosten von den Nutznießern im B-Plangebiet Breeser Weg geltend
gemacht werden, oder Kompensationsmaßnahmen könnten dort direkt über die
Nutznießer erfolgen.
Die weitere im Bebauungsplan Breeser Weg festgesetzte
Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft wird von der Änderung nicht
betroffen. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen bleiben unberührt.
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur
10. Änderung des Bebauungsplans „Breeser Weg“ wird eingeleitet.
Der Rat ändert den
Bebauungsplan gemäß der Variante B.
Die Planungskosten
werden von der Stadt Dannenberg getragen.