Betreff
Bebauungsplan Breeser Weg - 10. Änderung, Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0774/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg und die Firma Süßmilch haben bei der Stadt  Dannenberg (Elbe) beantragt den Bebauungsplan Breeser Weg, bezüglich der festgesetzten Bepflanzungsvorgaben zwischen ihren Grundstücken zu ändern. (Anträge sind der Vorlage beigefügt)

Der Bebauungsplan Breeser Weg in der zurzeit gültigen Fassung setzt in der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 an den Grenzen benachbarter Grundstücke innerhalb eines Baugebiets, auf jeder Seite eine fünfreihige Laubgehölzbepflanzung fest. Diese Bepflanzung auf allen Baugrundstücken  ist gemäß der textlichen Festsetzung  Nr. 9.2 b) als ein Teil mehrerer für die B-Planaufstellung notwendiger Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.

Wegen der in dem B-Plan enthaltenen Festsetzungen sind potentielle Erwerber aufgefordert Bauflächen in weitaus größerem Umfang, als für ihr Gewerbe benötigt, zu erwerben. Insbesondere bei „kleineren“ Gewerbeflächen kommt es so zu einem „Missverhältnis“ zwischen Bau- und Grünflächen auf den Gewerbegrundstücken. Bei Ansiedlungsgesprächen für „kleinere“ benötigte Gewerbeflächen sind es gerade diese Festsetzungen die eine Entscheidungsfindung der Ansiedlungsinteressenten erschweren.
Die beantragte Aufhebung der hier betroffenen Bepflanzungsgebote sollte daher für das gesamte B-Plangebiet erfolgen. Notwendige Biotopverbünde sind in diesem B-Plangebiet durch zahlreiche Festsetzungen von das  Plangebiet durchziehende großzügige Schutzgehölzpflanzungen, extensive Grünlandflächen, Feldgehölzreihen, Kleingewässer sowie Gras- und Staudenfluren gesichert.
Auf bereits entsprechend der geltenden Festsetzungen genutzten Gewerbeflächen würden zusätzliche planerische Nutzungsmöglichkeiten entstehen, so dass es für diese Grundstücke keine „Schlechterstellung“ gegenüber noch bebaubaren Flächen geben würde.

Aufgrund der Anträge der o.g. Firmen sind somit verschiedene Änderungsmöglichkeiten denkbar:

a)      Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für die Grundstücke Volksbank / Süßmilch. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung an den Grundstücken Volksbank / Süßmilch, ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße (ca. 0,4 ha) zu bepflanzen. Die Kostenübernahme ist durch die Antragsteller zu gewährleisten.

b)      Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für den gesamten Bebauungsplan Breeser Weg. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung zwischen allen Grundstücken, ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße (ca. 2,3 ha) zu bepflanzen.

Bei den vorgestellten Änderungen des Bebauungsplans muss der entstehende Fehlbedarf an Kompensationsflächen, aufgrund von im Plangebiet fehlender geeigneter Flächen, außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Die Stadt Dannenberg (Elbe)  besitzt eine Fläche in der Gemarkung Bückau, welche grundsätzlich für die Kompensationsmaßnahmen in Frage kommt. Über eine Satzung gem. § 135 a-c  BauGB können die dort für Kompensationen anfallenden Kosten von den Nutznießern im B-Plangebiet Breeser Weg geltend gemacht werden, oder Kompensationsmaßnahmen könnten dort direkt über die Nutznießer erfolgen.

Die weitere im Bebauungsplan Breeser Weg festgesetzte Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft wird von der Änderung nicht betroffen. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen bleiben unberührt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Breeser Weg“ wird eingeleitet.

Der Rat ändert den Bebauungsplan gemäß der Variante B.

Die Planungskosten werden von der Stadt Dannenberg getragen.