Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2005 wurde am 05.02.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.03.104
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als nunmehr nahezu zufriedenstellend zu bezeichnen. Anstelle des
eingeplanten Fehlbedarfs wurde ein Überschuss von 323.573, 41 Euro
erwirtschaftet. Die Liquidität verbesserte sich um über 900.000,00 Euro.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung wurdeneingehalten,der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2005 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2005 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschusses
aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 323.203,71 Euro wird wie folgt
verwendet:
60.525,42 Euro gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Deckung des Sollfehlbetrages aus
dem kameralen Abschluss
153.909,81 Euro zur Deckung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2004
108.768,48 Euro Zuführung an Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses
d) Der
Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 369,70 Euro wird der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.