Betreff
Bebauungsplan Gewerbegebiet Jameln - Erweiterung, a) Beschluss über die Stellungnahmen der Behördern und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0755/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Jameln hat in seiner Sitzung am 07.11.2013 beschlossen, dass Verfahren zur

Erweiterung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Jameln einzuleiten. Durch die Änderung wird die Möglichkeit einer Betriebserweiterung der RWG Jameln geschaffen.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der ersten Beteiligungsrunde am 03.12.2013 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen der E.on Avacon, der LGLN Regionaldirektion Lüneburg, sowie des Landkreises Lüchow-Dannenbergs wurden vom Rat der Gemeinde Jameln abgewogen und in die Planung eingearbeitet.

In der Zeit vom 15.02.2014 bis einschließlich 15.03.2014 hat der Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet Jameln - Erweiterung mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 12.02.2014 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im zweiten Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 15.03.2014 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

In dieser zweiten Beteiligungsrunde wurden von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und zu beschließen sind.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Nach Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss erfolgen kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß des Vorschlags des Planungsbüros plan.B abgewogen und beschlossen.

 

b)    Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Jameln – Erweiterung wird als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.