Sachverhalt:
Aufgrund einer
Überprüfung der Bauaufsichtsbehörde ist aufgefallen, dass die Besitzer des
Grundstücks Soven Nr. 13 ihr Wohnhaus, sowie ihre Garage über die im
Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze gebaut haben. (siehe anliegenden
Lageplan).
Der geändert
eingereichte Bauantrag beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, kann aufgrund dieses
Verstoßes nicht positiv beschieden werden. Eine Ausnahmegenehmigung ohne
entsprechende Ermächtigung im Bebauungsplan kann vom Landkreis ebenso nicht
erteilt werden.
In anderen
Bebauungsplänen der Stadt Dannenberg (Elbe) ist eine Ausnahmemöglichkeit zur
Überbauung der Baugrenze, mit der nachbarschaftlichen Zustimmung, bereits
enthalten.
Zur Legalisierung
des Wohnhauses, sowie der angrenzenden Garage des Grundstücks Soven Nr. 13 ist
eine Änderung des Bebauungsplans „An den großen Hofwiesen“ erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Das
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „An den großen Hofwiesen“ wird
eingeleitet.