Betreff
Bebauungsplan "An den großen Hofwiesen" - 1. Änderung, Stadt Dannenberg (Elbe), OT Soven, Änderungesbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/737/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund einer Überprüfung der Bauaufsichtsbehörde ist aufgefallen, dass die Besitzer des Grundstücks Soven Nr. 13 ihr Wohnhaus, sowie ihre Garage über die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze gebaut haben. (siehe anliegenden Lageplan).

Der geändert eingereichte Bauantrag beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, kann aufgrund dieses Verstoßes nicht positiv beschieden werden. Eine Ausnahmegenehmigung ohne entsprechende Ermächtigung im Bebauungsplan kann vom Landkreis ebenso nicht erteilt werden.

 

In anderen Bebauungsplänen der Stadt Dannenberg (Elbe) ist eine Ausnahmemöglichkeit zur Überbauung der Baugrenze, mit der nachbarschaftlichen Zustimmung, bereits enthalten.

 

Zur Legalisierung des Wohnhauses, sowie der angrenzenden Garage des Grundstücks Soven Nr. 13 ist eine Änderung des Bebauungsplans „An den großen Hofwiesen“ erforderlich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „An den großen Hofwiesen“ wird eingeleitet.