Sachverhalt:
Siehe auch Berichte
im Brandschutzausschuss und Samtgemeindeausschuss am 30.01.2014.
Für Neu-und
Anbauten an Feuerwehrhäusern sind im Haushalts- und Investitionsplan der
Samtgemeinde Mittel eingestellt. Bisher wurden Neubauten in Penkefitz, Laase
und Groß Heide mit Fördervereinen der Ortswehren realisiert. Für die
Herstellung wurden Investitionszuschüsse an die Vereine gewährt, die die
Baumaßnahmen in eigener Verantwortung mit Eigenleistungen realisierten. Die
Fördervereine sind Eigentümer der Immobilie geworden. Inzwischen hat sich
herausgestellt, dass der bisher gewährte Investitionszuschuss nicht auskömmlich
ist.
Daraufhin wurde aus
den Reihen der Feuerwehr und der Verwaltung eine Arbeitsgruppe gebildet, die
sich mit der Planung und Finanzierung eines Musterhauses unter Berücksichtigung
von Eigenleistungen der Fördervereine befasst hat.
Es wurde sich auf
einen Mustergrundriss für eine Ortswehr mit Grundausstattung geeinigt, der für
Neubauten Anwendung finden soll. Grundlage der Planung war grundsätzlich die
neue DIN 14092.
Die DIN gibt jetzt
Planungsgrundlagen, aus denen je nach den
örtlichen Verhältnissen angemessene Baulichkeiten errichtet werden
können. Dementsprechend wurde auch unter Berücksichtigung des demografischen
Wandels die Planung vorgenommen und das Gebäude- und Raumkonzept erarbeitet.
Der Grundriss ist als Anlage beigefügt.
Raumbedarf:
Es wurde der erforderliche Platzbedarf festgelegt:
1. |
Fahrzeughalle entsprechend der Vorgaben aus der
DIN 14092 Ggfs. ist die Möglichkeit zu berücksichtigen
einen zusätzlichen Stellplatz bei Bedarf anzubauen; somit die Halle an der
rechten bzw. linken Seite des Gebäudes planen (Mindestgröße 5,50 m x 10 m) |
Ca. 62 m² |
2. |
Umkleideräume 1,2 m² / aktiven Mitglied Da nicht alle aktiven Mitglieder zu einem
Einsatz vor Ort sind, sollte dieser Raum für max. 30 Aktive geplant werden. Eine
Geschlechtertrennung sollte nicht erfolgen. |
36 m² |
3. |
Toiletten für Damen und Herren (gesamt) mit
jeweils einem großen Waschbecken ohne Duschen |
Ca. 10 m² |
4. |
Schulungsraum lt. DIN 1,5 m² / aktives Mitglied oder
Mindestgröße von 30 m² Vorschlag, die Mindestgröße sollte ausreichend
sein, da Schulungen voraussichtlich nicht mit allen Aktiven durchgeführt
werden und die Zahl der Aktiven im Laufe der Zeit rückläufig sein könnte.
Sofern größerer Platzbedarf benötigt wird, kann ggfs. auf die Fahrzeughalle
ausgewichen werden. Im Schulungsraum kann ggfs. bei Bedarf eine
Teeküche untergebracht werden. |
Ca. 30 m² |
5. |
Lagerraum Die ursprünglich vorgesehene Größe von 20 m²
wird aufgrund des Grundrisses nicht erreicht. Die realisierbare Größe von
rd.13 m² entspricht der Größe eines allgemeinen Lagers von 12 m² nach DIN. Er
wird von der Arbeitsgruppe als ausreichend gesehen. |
Ca.
13 m² |
6. |
Haustechnik/Reinigungsmittelraum |
Ca. 4 m² |
|
Gesamt
Nettobaugröße (zzgl. Flurflächen) |
ca.163 m² |
Einigkeit besteht dahingehend, dass folgende Räume nicht
benötigt werden:
-
Trocknungsraum
-
Funkraum
-
Büroraum
-
Duschen
Für die Außenanlagen sollte die
Stellplatzanzahl von 6 Stellplätzen ausreichend sein.
Aufgrund des vorstehenden Raumbedarfs wurden pauschal Kosten nach Kostengruppen durch den Architekten berechnet. Für den schlüsselfertigen Bau ist mit Kosten in Höhe von insgesamt rd. 386.000,00 € (Stand 2014) zu rechnen. Hinzu kommen Kosten für einen erforderlichen Grunderwerb und ggfs. Kosten für Bauleitplanung. Kostensteigerungen sind künftig zu berücksichtigen.
Von diesen Kosten
sind jedoch insgesamt rd. 63.000,00 € in Abzug zu bringen. Hierbei handelt es
sich um Kosten, die nicht erforderlich sind für die Verwirklichung dieser
Bauvorhaben (z. B. Aufzugsanlage, Lüftungsanlage, etc.). Darüberhinaus ist
weiterhin die Möglichkeit der Eigenleistung durch die Feuerwehr oder den
Förderverein der Feuerwehr gegeben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd.
56.200,00 €. Auch sind in den schlüsselfertigen Baukosten 16.800,00 € für die
Ausstattung berücksichtigt. Diese sind in Abzug gebracht worden, da die zur
Herstellung des Feuerwehrhauses grundsätzlich zunächst nicht erforderlich sind.
Nach Abzug alle
genannten Kosten ergeben sich dann die Baukosten in Höhe von rd. 250.000,00 €.
Hierin sind Kosten für „Herrichten und Erschließen“ sowie für „Baunebenkosten“ (z. B. Planungskosten,
Baugenehmigungsgebühren, Statik, etc.) enthalten (insgesamt rd. 36.200,00 €).
Diese Kosten sollten weiterhin über die Samtgemeinde abgerechnet werden, da
ggfs. auch die Möglichkeit besteht, hier Kosteneinsparungen zu erzielen (z. B.
Reduzierung der Kosten für Architektenleistungen).
Weitere
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.
Bei erforderlichen
An-/Umbauten soll die jetzige Raumbedarfsplanung Orientierungshilfen geben,
wobei auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen voraussichtlich erforderlich
sind. Hierzu müssen jedoch die einzelnen Gebäude betrachtet werden und dann
entsprechende Erforderlichkeiten festgelegt werden.
Die bisher aufgestellte Prioritätenliste wird seitens der Feuerwehr geändert und dann in den entsprechenden Gremien vorberaten und entschieden. Hinsichtlich der zur Verfügung zu stellen Mittel wird auch eine Entscheidung in den Gremien erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde beschließt,
a) den Neubau von
Feuerwehrhäusern als Konzept für Feuerwehren mit Grundausstattung, mit einem
Raumbedarf in einer Größe rd. 163 m² Nettogrundfläche (ca. 190 m²
Bruttogrundfläche) entsprechend dem vorliegenden Mustergrundriss, mit einer
Baukostensumme in Höhe von insgesamt rd. 250.000,00 €.
b) den Fördervereinen
zur Realisierung des Vorhabens ein Investitionszuschuss in Höhe von gerundet
214.000 € zu gewähren.
c) An-/Umbauten
sollen sich an der jetzigen Raumbedarfsplanung orientieren, wobei auf den
Einzelfall zugeschnittene Lösungen voraussichtlich erforderlich sind.