Betreff
Neubau von Feuerwehrhäusern für die Feuerwehr mit Grundausstattung in der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
40/725/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Siehe auch Berichte im Brandschutzausschuss und Samtgemeindeausschuss am 30.01.2014.

 

Für Neu-und Anbauten an Feuerwehrhäusern sind im Haushalts- und Investitionsplan der Samtgemeinde Mittel eingestellt. Bisher wurden Neubauten in Penkefitz, Laase und Groß Heide mit Fördervereinen der Ortswehren realisiert. Für die Herstellung wurden Investitionszuschüsse an die Vereine gewährt, die die Baumaßnahmen in eigener Verantwortung mit Eigenleistungen realisierten. Die Fördervereine sind Eigentümer der Immobilie geworden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der bisher gewährte Investitionszuschuss nicht auskömmlich ist.

 

Daraufhin wurde aus den Reihen der Feuerwehr und der Verwaltung eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Planung und Finanzierung eines Musterhauses unter Berücksichtigung von Eigenleistungen der Fördervereine befasst hat.

Es wurde sich auf einen Mustergrundriss für eine Ortswehr mit Grundausstattung geeinigt, der für Neubauten Anwendung finden soll. Grundlage der Planung war grundsätzlich die neue DIN 14092.

Die DIN gibt jetzt Planungsgrundlagen, aus denen je nach den  örtlichen Verhältnissen angemessene Baulichkeiten errichtet werden können. Dementsprechend wurde auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels die Planung vorgenommen und das Gebäude- und Raumkonzept erarbeitet. Der Grundriss ist als Anlage beigefügt.

 

Raumbedarf:

Es wurde der erforderliche Platzbedarf festgelegt:

1.

 

Fahrzeughalle entsprechend der Vorgaben aus der DIN 14092

Ggfs. ist die Möglichkeit zu berücksichtigen einen zusätzlichen Stellplatz bei Bedarf anzubauen; somit die Halle an der rechten bzw. linken Seite des Gebäudes planen

(Mindestgröße 5,50 m x 10 m)

 Ca. 62 m²

2.

Umkleideräume 1,2 m² / aktiven Mitglied

Da nicht alle aktiven Mitglieder zu einem Einsatz vor Ort sind, sollte dieser

Raum für max. 30 Aktive geplant werden. Eine Geschlechtertrennung sollte

nicht erfolgen.

36 m²

3.

Toiletten für Damen und Herren (gesamt) mit jeweils einem großen Waschbecken ohne Duschen

Ca. 10 m²

4.

Schulungsraum

lt. DIN 1,5 m² / aktives Mitglied oder Mindestgröße von 30 m²

Vorschlag, die Mindestgröße sollte ausreichend sein, da Schulungen voraussichtlich nicht mit allen Aktiven durchgeführt werden und die Zahl der Aktiven im Laufe der Zeit rückläufig sein könnte. Sofern größerer Platzbedarf benötigt wird, kann ggfs. auf die Fahrzeughalle ausgewichen werden.

Im Schulungsraum kann ggfs. bei Bedarf eine Teeküche untergebracht werden.

Ca. 30 m²

5.

Lagerraum

Die ursprünglich vorgesehene Größe von 20 m² wird aufgrund des Grundrisses nicht erreicht. Die realisierbare Größe von rd.13 m² entspricht der Größe eines allgemeinen Lagers von 12 m² nach DIN. Er wird von der Arbeitsgruppe als ausreichend gesehen.

Ca. 13 m²

 

6.

Haustechnik/Reinigungsmittelraum

Ca. 4 m²

 

 

 

Gesamt Nettobaugröße (zzgl. Flurflächen)

 

ca.163 m²

 

Einigkeit besteht dahingehend, dass folgende Räume nicht benötigt werden:

- Trocknungsraum

- Funkraum

- Büroraum

- Duschen

 

Für die Außenanlagen sollte die Stellplatzanzahl von 6 Stellplätzen ausreichend sein.

 

Aufgrund des vorstehenden Raumbedarfs wurden pauschal Kosten nach Kostengruppen durch den Architekten berechnet. Für den schlüsselfertigen Bau ist mit Kosten in Höhe von insgesamt rd. 386.000,00 € (Stand 2014) zu rechnen. Hinzu kommen Kosten für einen erforderlichen Grunderwerb und ggfs. Kosten für Bauleitplanung. Kostensteigerungen sind künftig zu berücksichtigen.

 

Von diesen Kosten sind jedoch insgesamt rd. 63.000,00 € in Abzug zu bringen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die nicht erforderlich sind für die Verwirklichung dieser Bauvorhaben (z. B. Aufzugsanlage, Lüftungsanlage, etc.). Darüberhinaus ist weiterhin die Möglichkeit der Eigenleistung durch die Feuerwehr oder den Förderverein der Feuerwehr gegeben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 56.200,00 €. Auch sind in den schlüsselfertigen Baukosten 16.800,00 € für die Ausstattung berücksichtigt. Diese sind in Abzug gebracht worden, da die zur Herstellung des Feuerwehrhauses grundsätzlich zunächst nicht erforderlich sind.

 

Nach Abzug alle genannten Kosten ergeben sich dann die Baukosten in Höhe von rd. 250.000,00 €. Hierin sind Kosten für „Herrichten und Erschließen“ sowie für  „Baunebenkosten“ (z. B. Planungskosten, Baugenehmigungsgebühren, Statik, etc.) enthalten (insgesamt rd. 36.200,00 €). Diese Kosten sollten weiterhin über die Samtgemeinde abgerechnet werden, da ggfs. auch die Möglichkeit besteht, hier Kosteneinsparungen zu erzielen (z. B. Reduzierung der Kosten für Architektenleistungen).

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

Bei erforderlichen An-/Umbauten soll die jetzige Raumbedarfsplanung Orientierungshilfen geben, wobei auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen voraussichtlich erforderlich sind. Hierzu müssen jedoch die einzelnen Gebäude betrachtet werden und dann entsprechende Erforderlichkeiten festgelegt werden.

 

Die bisher aufgestellte Prioritätenliste wird seitens der Feuerwehr geändert und dann in den entsprechenden Gremien vorberaten und entschieden. Hinsichtlich der zur Verfügung zu stellen Mittel wird auch eine Entscheidung in den Gremien erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde beschließt,

a) den Neubau von Feuerwehrhäusern als Konzept für Feuerwehren mit Grundausstattung, mit einem Raumbedarf in einer Größe rd. 163 m² Nettogrundfläche (ca. 190 m² Bruttogrundfläche) entsprechend dem vorliegenden Mustergrundriss, mit einer Baukostensumme in Höhe von insgesamt rd. 250.000,00 €. 

b) den Fördervereinen zur Realisierung des Vorhabens ein Investitionszuschuss in Höhe von gerundet 214.000 € zu gewähren.

c) An-/Umbauten sollen sich an der jetzigen Raumbedarfsplanung orientieren, wobei auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen voraussichtlich erforderlich sind.